BE - Handänderungssteuer wird teilweise abgeschafft
Das Stimmvolk des Kantons Bern hat sich gestern an der Urne für eine teilweise Abschaffung der Handänderungssteuer im Kanton Bern ausgesprochen, dies mit einem Mehr von knapp 58%.
Entlastung nur bei Eigenheimen
Ab dem Jahr 2015 müssen Käufer von Wohneigentum auf den ersten 800'000 CHF keine Handänderungssteuer (in der Regel beträgt die Handänderungssteuer im Kanton Bern 1.8% des Kaufpreises) mehr bezahlen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Erwerberin oder der Erwerber dieses während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich als Hauptwohnsitz nutzt.
Verfahren
Um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, muss bei der Grundbuchanmeldung ein entsprechendes Gesuch gestellt werden. Ist dieses nicht von vornherein aussichtslos, stundet das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der entsprechenden Höhe. Zudem nimmt es den Eintrag im Hauptbuch vor. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen prüft es, ob alle Bedingungen für die nachträgliche Steuerbefreiung erfüllt sind. Ist dies der Fall, heisst es das Gesuch gut. Wird das Grundstück jedoch vorzeitig verkauft oder nicht ununterbrochen als Hauptwohnsitz genutzt, muss die Handänderungssteuer nachträglich beglichen werden.