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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Alle Kantone

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

KPMG Steuerstudie 2010 - Individual Income Tax and Social Security rate survey 2010

29.10.2010
Die KPMG hat kürzlich eine Steuerstudie veröffentlicht, die aufzeigt, dass weltweit, vor allem aber in Europa dieses Jahr die Spitzensteuersätze für natürliche Personen erhöht worden sind.Die Schweiz konnte gemäss der Studie ihre starke Position als attraktiver Standort festigen und stellt drei Kantone in den weltweiten Top 10 der steuergünstigsten Länder und Kantone/Regionen.Ziel der Studie von KPMG war es, die Entwicklung der weltweiten Besteuerung für natürliche Personen in den vergangenen acht Jahren darzustellen, sodass Rückschlüsse auf die jeweilige Steuerpolitik und ihre Auswirkungen möglich werden. Verglichen wurden dabei die maximalen Einkommenssteuersätze für Einzelpersonen (verheiratet, keine Kinder, keine Konfession) in 86 Ländern weltweit.Die folgenden Schweizer Kantone sind unter den Top 20 der am (für Privatpersonen) steuergünstigsten Länder und Kantone zu finden:Zug (Platz 8), Schwyz (Platz 9), Obwalden (Platz 10), Appenzell Innerrhoden (Platz 11), Uri (Platz 12), Nidwalden (Platz 14), Appenzell Ausserrhoden (Platz 16).

Weitere Informationen zur Studie

GR - Kleine Steuergesetzrevision 2011 unter Dach und Fach

26.10.2010
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 19. Oktober 2010 der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (StG) zugestimmt.Gegenüber der Botschaft hat der Grosse Rat nur eine Bestimmung geändert: In Art. 64 Abs. 1 StG wird nicht nur der Maximalsatz der Vermögenssteuer auf 1.7‰ reduziert, sondern darüber hinaus wird jede einzelne Tarifstufe um 0.1‰ reduziert. Der (nicht indexierte) Vermögenssteuer-Tarif sieht damit neu wie folgt aus:
  • 0,9‰ für die ersten CHF 70'000.-
  • 1.1‰ für die weiteren CHF 42'000.-
  • 1.4‰ für die weiteren CHF 42'000.-
  • 1.5‰ für die weiteren CHF 56'000.-
  • 1.6‰ für die weiteren CHF 70'000.-
  • 1.85‰ für die weiteren CHF 140'000.-
  • 2.15‰ für die weiteren CHF 202'000.-
  • 1.7‰ für das ganze steuerbare Vermögen, wenn dieses CHF 622'000.- übersteigt.
Die Regierung wird nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist (Ende Januar 2011) verschiedene Bestimmungen rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft setzen.Art. 3 Abs. 2 StG (Festsetzung der Steuerfüsse) wird auf den 1. Dezember 2011 in Kraft treten, damit der Grosse Rat gestützt auf diese gesetzliche Grundlage in der Dezembersession 2011 die Steuerfüsse für das Steuerjahr 2012 festlegen kann.Die Bestimmungen über die Quellensteuer sollen (mehrheitlich) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. Damit kann dann die Verlagerung der Quellensteuererhebung von den Gemeinden auf den Kanton vollzogen werden.

Weitere Informationen zur kleinen Steuergesetzrevision 2011 im Kanton Graubünden

BE - Autosteuer: Kommission gegen Volksvorschlag

18.10.2010
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat sich mit dem Volksvorschlag «Steuerliche Entlastung der Strassenfahrzeuge im Kanton Bern» befasst. Sie beantragt dem Grossen Rat, den Volksvorschlag als gültig zu erklären, ihn den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern jedoch zur Ablehnung zu empfehlen.Im November 2009 hatte der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge beschlossen. Es ging im Wesentlichen um drei Punkte:
  • Neuwagen der Effizienzkategorien A und B sollten für das laufende und die drei folgenden Kalenderjahre steuerlich privilegiert werden.
  • Neuwagen der Effizienzkategorien F und G zwingend, Fahrzeuge der Kategorie E eventuell mit einem unbefristeten Malus belegt werden. Mehr als 20-jährige Fahrzeuge ohne Veteraneneintrag sollten ebenfalls unter einen Malus fallen.
  • Schliesslich sah das Gesetz vor, den Grundsteuersatz um 5,6% zu senken.
Gegen das Gesetz wurde in Form eines Volksvorschlags das Referendum ergriffen. Der Volksvorschlag verlangt, den vom Grossen Rat beschlossenen Bonus nur in geringerer Höhe zu gewähren, auf Mali vollständig zu verzichten und den Grundsteueransatz um einen Drittel zu senken. Ferner soll die Steuer für Händlerschilder halbiert werden.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

BS - WAK mit Gegenvorschlägen zu Steuer-Initiativen

18.10.2010
Die WAK des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt hat ihre Anträge und Berichte zu den drei aktuellen steuerpolitischen Geschäften vorgelegt. Sie lehnt die so genannte «Mittelstands-Initiative» sowie die Initiative für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer ab und legt dazu je einen Gegenvorschlag mit moderateren Steuersenkungen vor. Bei der Gewinnsteuer will die WAK den Maximal-Satz wie vom Regierungsrat vorgeschlagen auf 20 Prozent senken - allerdings rascher als der Regierungsrat. Die vorgeschlagenen Senkungen bei der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer sollen gestaffelt werden und nur erfolgen bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Einkommenssteuer für natürliche Personen - Mittelstands-Initiative

Die WAK empfiehlt die Initiative der SVP zur Ablehnung. Sie ist mehrheitlich der Ansicht, dass durch die damit verbundenen Einnahmeausfälle von geschätzt CHF 115 Millionen der kurzfristig abschätzbare finanzielle Spielraum des Kantons strapaziert und zu einseitig ausgeschöpft würde.Anders als der Regierungsrat will die Kommission den Stimmberechtigten dazu aber einen Gegenvorschlag vorlegen. Dieser sieht eine schrittweise Senkung des Einkommenssteuer-Tarifs für Einkommen bis CHF 200'000 für Einzelpersonen resp. CHF 400'000 pro Ehepaar von derzeit 23.5 auf 22.25 Prozent vor. Die Senkung soll in drei Schritten ab 2012 erfolgen. Der zweite und dritte Entlastungsschritt sollen nur dann erfolgen, falls eine gute Konjunkturlage herrscht und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Initiative zur Vermögenssteuer für natürliche Personen

Die WAK empfiehlt die Initiative der FDP zur Ablehnung. Sie beantragt stattdessen, die Vermögenssteuer-Freibeträge ab 2012 auf der gleichen Höhe wie in Basel-Landschaft festzulegen (75'000 CHF pro steuerpflichtige Person resp. 150'000 CHF pro Ehepaar).

Gewinnsteuer für juristische Personen

Die WAK beantragt zudem - wie zuvor bereits der Regierungsrat - eine schrittweise Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes von derzeit 22 Prozent auf 20 Prozent. Vorgeschlagen wird ein Vorgehen in drei Schritten:
  • Zunächst soll der Gewinnsteuer-Maximal-Satz auf das Steuerjahr 2011 auf 21 Prozent gesenkt werden.
  • Zwei weitere Senkungsschritte von je einem halben Prozent erfolgen in den Folgejahren, sofern jeweils im Vorjahr keine Rezession zu verzeichnen ist und die Nettoschulden-Quote mindestens einen Promille-Punkt unter dem Schwellenwert für die Schuldenbremse (6.5 Promille) liegt.
Dadurch sollen insbesondere die ertragsstarken Basler Unternehmen entlastet werden.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

Steuerrechner 2010

11.10.2010
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2010)Bern (2010)
Luzern (2010)Uri (2010)
Schwyz (2010)Obwalden (2010)
Nidwalden (2010)Glarus (2010)
Zug (2010)Freiburg (2010)
Solothurn (2010)Basel-Stadt (2010)
Basel-Land (2010)Schaffhausen (2010)
Appenzell A.Rh. (2010)Appenzell I.Rh. (2010)
St. Gallen (2010)Graubünden (2010)
Aargau (2010)Thurgau (2010)
Tessin (2010)Waadt (2010)
Wallis (2010)Neuenburg (2010)
Genf (2010)Jura (2010)
Direkte Bundessteuer (2010)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

ZH - Steuergesetzrevision 2011: Elektronische Steuererklärung soll ab 2013 möglich werden

30.09.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat eine Änderung des Steuergesetzes (StG), welche die rechtlichen Grundlagen schaffen soll, damit die Steuererklärung künftig elektronisch eingereicht werden kann. Mit weiteren vorgeschlagenen Anpassungen setzt der Regierungsrat zudem die Vorgaben des Bundes zur vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen und zur straflosen Selbstanzeige um.

Elektronische Steuererklärung in den ersten Gemeinden des Kantons Zürich ab 2013

Der Regierungsrat schlägt in seiner Vorlage zur Änderung des Steuergesetzes verschiedene Bestimmungen im Bereich E-Government vor. Sie regeln den elektronischen Datenaustausch zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden. Gesetzlich verankert werden soll dabei insbesondere die Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Steuererklärung. Weitere Bestimmungen befassen sich mit der elektronischen Erfassung, Aufbewahrung und Vernichtung von Steuerakten. Schliesslich beantragt der Regierungsrat eine gesetzliche Grundlage für ein elektronisches Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen; damit könnten die Steuerpflichtigen rasch abklären, ob ihre Spenden abzugsfähig sind.Es ist geplant, dass die elektronische Steuererklärung in den ersten Gemeinden ab 2013 eingeführt werden kann.

Weitere vorgeschlagene Änderung: Straflose Selbstanzeige

Bei der Anpassung des Steuergesetzes an das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige handelt es sich um einen Nachvollzug von Bundesrecht. Das Bundesgesetz ist bereits seit dem 1. Januar 2010 in Kraft und ist seither auch für die Staats- und Gemeindesteuern direkt anwendbar. Nun sollen die Bestimmungen noch formell in das kantonale Steuerrecht überführt werden.

UR - Neues Steuergesetz 2011 angenommen

27.09.2010
In Uri werden zum dritten Mal seit 2006 die Steuern gesenkt. Das neue Gesetz, das die Stimmberechtigten gestern an der Urne deutlich gutgeheissen haben, soll dazu führen, insbesonders bei den Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche und juristische Personen die Steuer- und Standortattraktivität weiter zu verbessern.

Eckpunkte des neuen StG

Bei den natürlichen Personen findet eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 auf 15,2 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) statt. Der Abzug vom Eigenmietwert wird von 20 auf 25 Prozent und der Maximalabzug von 3’200 auf 7’500 Franken erhöht. Zudem wird der Vermögenssteuersatz von 2,6 auf 2,3 Promille (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt und gleichzeitig der Sozialabzug für Alleinstehende von 80’000 auf 100’000 Franken, für Verheiratete von 160’000 auf 200’000 Franken und pro Kind von 20’000 auf 30’000 Franken erhöht.Schliesslich wird aufgrund einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) die bisherige steuerliche Besserstellung von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren beseitigt (Verbesserung im Bereich der so genannten Heiratsstrafe).Bei den juristischen Personen wird der Gewinnsteuersatz von 10,4 auf 9,4 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt. Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen.Bei der Grundstückgewinnsteuer wird der progressive Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzt und der Steuerfreibetrag von 7’000 auf 10’000 Franken erhöht.Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird der progressive Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzt und der Steuerfreibetrag von 5’000 auf 15’000 Franken erhöht. Zudem sind die Zuwendungen und Erbanfälle an Stiefkinder und zwischen Konkubinatspartnern künftig steuerfrei.

Inkrafttreten

Das revidierte Steuergesetz des Kantons Uri tritt auf den 1.1.2011 in Kraft.

Weitere Informationen zum totalrevidierten StG Uri


Quelle: Steueramt des Kantons Uri

BL - Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer

21.09.2010
Heute werden die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern im Kanton Basel-Landschaft noch von den Bezirksschreibereien veranlagt und dann zur Kontrolle und zur Eröffnung der Steuer an die Steuerverwaltung geschickt.Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft will die Veranlagung der Grundstückgewinnstuer und der Handänderungssteuern nun der kantonalen Steuerverwaltung übertragen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Eine entsprechende Vorlage zur Anpassung des Steuergesetzes und des Dekrets zum Steuergesetz hat die Regierung heute an den Landrat überwiesen.

Änderungen für Steuerpflichtige

Diese direktionsübergreifende Reorganisation führt zu teilweise neuen Abläufen mit den Steuerpflichtigen. Insbesondere muss der Veräusserer eines Grundstücks künftig die steuerlich relevanten Unterlagen bei der Steuerverwaltung einreichen und mit ihr auch direkt Kontakt haben. Für den Erwerber gibt es hingegen keine wesentliche Änderung zum heutigen Ablauf.

Bezug der Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer bereits heute bei der Steuerverwaltung Basel-Landschaft

Bereits per 1. Januar 2010 erfolgte die Übernahme des Bezugs der Grundstückgewinn-, Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuern durch die kantonale Steuerverwaltung. Bei der nun vorgesehenen Übertragung der Veranlagung handelt es sich um einen folgerichtigen, zweiten Reorganisationsschritt, der im ersten Semester 2011 in Kraft treten soll.

LU - Autosteuer: Begünstigung ökologischer Fahrzeuge ab 2012

21.09.2010
Der Kanton Luzern will Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren, welche die Umwelt schonen, bereits ab 2012 steuerlich stärker begünstigen. Der Regierungsrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Er wird sie nun dem Kantonsrat unterbreiten.

Bemessung nach Hubraum und Motorleistung statt nach Steuer-PS

Die Fahrzeugsteuern sollen umweltgerechter gestaltet werden. Schwerpunkt der Revision ist die Bemessung der Steuer für Personenwagen nach einem Mischtarif von Hubraum und Motorleistung. Damit werden gemäss Ansicht des Regierungsrates Energieeffizienz und Umweltbelastung besser abgebildet als mit der heutigen Bemessung nach Steuer-PS.
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Bei grösseren Fahrzeugen Bemessung nach Gesamtgewicht

Grössere Fahrzeuge wie Kleinbusse, Gesellschaftswagen und schwere Motorwagen sollen künftig nach dem Gesamtgewicht und nicht mehr nach der Zahl der Sitzplätze besteuert werden. Das Gesamtgewicht spielt eine massgebliche Rolle für Treibstoffverbrauch und Schadstoffausstoss.

Steuerbefreiung/Steuererleichterungen für die Umweltfreundlichsten Autos und schweren Motorwagen

Das Bonus-Malus-System bleibt bestehen, wurde aber überarbeitet. Personenwagen, die gemäss Energieetikette des Bundes der besten Kategorie angehören und weniger als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, sollen für vier Jahre steuerbefreit werden. Neu soll das Bonus-Malus-System auch für schwere Motorfahrzeuge zur Anwendung kommen. Schwere Motorwagen, die die beste Euro-Norm erfüllen, sollen von einer Steuerreduktion von 50 Prozent profitieren. Der Einnahmenausfall wird kompensiert durch Zuschläge auf Autos und Lastwagen mit starker Umweltbelastung.Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit Elektromotoren sowie Landwirtschaftsfahrzeuge mit Partikelfiltern sollen von der Steuer befreit werden.Personenwagen mit Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Brennstoffzellen- oder Hybridantrieb sollen wie bis anhin ebenfalls steuerlich begünstigt werden.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Luzern</i>

GR - Botschaft zur Steuergesetzrevision 2011 liegt vor

13.09.2010
Der Regierungsrat des Kantons Graubünden hat die Botschaft für die so genannt "Kleine Steuergesetzrevision 2011" vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen Regelungen in den Bereichen Quellensteuer, wo eine Zentralisierung vorgesehen wird, Anpassungen an revidierte Bestimmungen des StHG sowie Korrekturen, die auf Grund von Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden vorgenommen werden müssen.

Quellensteuer - Erhebung soll auf den Kanton verlagert werden

Für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung muss der Arbeitgeber die Quellensteuer in Abzug bringen und mit der jeweiligen Wohnsitzgemeinde des Arbeitnehmers abrechnen. Das Verfahren soll zentralisiert und durch EDV-Unterstützung vereinfacht werden. Der Arbeitgeber kann die Quellensteuer neu für alle Mitarbeitenden mit dem Kanton abrechnen und es werden elektronische Schnittstellen zur Verfügung stehen, welche diesen Prozess zusätzlich vereinfachen. Die Quellensteuererhebung durch den Kanton war schon Gegenstand der Bündner NFA und war in dieser Vorlage sowohl in der Vernehmlassung als auch in den parlamentarischen Beratungen weitgehend unbestritten.

Abzug von Beiträgen an politische Parteien und Kinderbetreuungsabzug

Die Einkommenssteuern für Bund, Kanton und Gemeinden werden in der gleichen Steuererklärung deklariert und gemeinsam veranlagt. Diese Parallelität macht möglichst gleiche gesetzliche Regelungen erforderlich, weshalb das kantonale Steuergesetz auch an Neuerungen im Bundessteuerrecht angepasst werden soll. Dies betrifft den Abzug für Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien sowie die Neugestaltung des Kinderbetreuungsabzugs.

Revision für altrechtliche Erbvorbezüge

Des Weiteren muss der Kanton im Steuergesetz die Bestimmungen für altrechtliche Erbvorbezüge anpassen. Das Verwaltungsgericht hatte im Mai 2009 entschieden, dass das ab 2008 geltende Steuergesetz keine genügende gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der vor 2001 ausgerichteten Erbvorbezüge bietet. In der Folge ist das Bundesgericht im Mai 2010 auf eine entsprechende Beschwerde der Regierung gegen diesen Entscheid nicht eingetreten. Bis zum Zeitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verdikts sind jedoch bereits zahlreiche Fälle rechtskräftig veranlagt worden. Um eine rechtsgleiche Behandlung zu erzielen, sollen diese Veranlagungen in Revision gezogen, das heisst aufgehoben werden.Die neue Regelung soll es der Steuerverwaltung ermöglichen, bereits bezahlte Steuerforderungen mit Zinsen zurückzuzahlen. Das verlangt ein vom Grossen Rat überwiesener Auftrag, der hier umzusetzen ist. Die Umsetzung bewirkt Mindereinnahmen in der Höhe von rund 5.85 Millionen Franken, welche der Kanton bereits in der Rechnung 2009 zurückgestellt hat.

Minderung der Doppelbelastung bei der Dividendenbesteuerung

Die wirtschaftliche Doppelbelastungung von Aktionär und Aktiengesellschaft wird im geltenden Recht bei qualifizierten Beteiligungen sowohl in der Einkommens- als auch in der Vermögenssteuer gemildert. Das Bundesgericht hat die Milderung der Vermögenssteuer als bundesrechtswidrig qualifiziert, was eine Streichung der entsprechenden Bestimmung erforderlich macht. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden für eine geringe Herabsetzung des Maximalsatzes der Vermögenssteuer verwendet.

Weiteres Vorgehen

Das Parlament wird das Geschäft in der Oktobersession beraten. Mit Ausnahme der Bestimmungen über die Quellensteuer sollen die Änderungen bereits auf den 1.1.2011 in Kraft treten, sofern kein Referendum ergriffen wird.

Weitere Informationen zum Thema

Direkt zur Botschaft des Regierungsrates für die Steuergesetzrevision 2011
Quelle: Regierungsrat des Kantons Graubünden