Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich zur Telearbeit
Die zwischen der Schweiz und Frankreich im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung zur Telearbeit bleibt mind. bis zum 31.10.2022 unverändert anwendbar.
Die zwischen der Schweiz und Frankreich im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung zur Telearbeit bleibt mind. bis zum 31.10.2022 unverändert anwendbar.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands in einer gemeinsamen Erklärung festhalten, dass ganztätig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage nicht als Nicht-Rückkehrtage für die Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland behandelt werden.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart haben, dass die Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 bis zum 31. Oktober 2022 in Kraft bleibt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Armenien verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Die seit dem ersten Abschluss vom 11.04.2020 mehrfach erneuerte Verständigungsvereinbarung über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Grenzgängern läuft auf Ende Juni aus.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Äthiopien verabschiedet.
Der Bundesrat will das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umsetzen. Es kommt mit anderen Worten nach dem Willen des Bundesrates zu einer Volksabstimmung über das Projekt als solches.
Ab Antragsjahr 2022, d.h. für Rechnungen mit Rechnungsdatum 2021, können österreichische Unternehmen für den Bezug von Treibstoffen die Vergütung der Schweizer Mehrwertsteuer in der Schweiz nicht mehr geltend machen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.