Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort MWST

MWST Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen

14.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen veröffentlicht. Die Broschüre soll insbesondere praxisrelevante Informationen vermitteln für die Floristikbranche, für Landschaftsgärtner, Friedhofsgärtner sowie für Verkaufsgärtnereien (Gärtnereien mit Blumengeschäften).Spezialitäten in dieser Branche sind insbesondere:
  • Leistungskombinationen
  • Arrangements, Gestecke, Hydrokultur-Pflanzen
  • Blumensträusse und Kränze
  • Arbeiten an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen
  • Vermietung und Überwinterung von Pflanzen
  • Pflanzenservice
  • Grabunterhaltsverträge (insbesondere auch mit Vorauszahlung, Depotzahlung etc.)
  • Blumenvermittlungsorganisationen
Direkt zur MWST Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen

MWST Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

08.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen veröffentlicht.Die neue Broschüre richtet sich an Organisationen und Institutionen der schweizerischen Hilfswerke, der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit sowie an sozialtätige, karitative und kirchliche Einrichtungen.Inhaltlich werden Themen behandelt wie z.B.:
  • Begriff der Gemeinnützigkeit
  • Sozialhilfeleistungen und Leistungen der sozialen Sicherheit
  • Betreuung und Beratung behinderter Personen in Heimen, Anstalten oder Therapiezentren
  • Betreuung und Beratung von älteren Menschen
  • Betreuung von Personen im Strafvollzug oder in der Verwahrung, in Erziehungsanstalten etc.
  • Betreuung Suchtabhängiger in Gassenzimmern und "Fixerstübli"
  • Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kinderheimen, Waisenhäusern, Kinderkrippen, Horten, am Mittagstisch etc.
  • Kinderlager, Jugendlager, Gruppenanlässe
  • Gastfamilien
  • Leistungen in der Entwicklungszusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe
  • Zahlungen der öffentlichen Hand, Subventionen
  • Personalverleih durch nicht gewinnstrebige Einrichtungen
  • Mittelbeschaffung, Mitgliederbeiträge, Spenden und Sponsoring
  • Verkauf und Versand, z.B. in Brockenhäusern
  • Behindertenwerkstätten, Arbeitslosenkurse
  • Schulinternate, Tagesschulen
  • Krankentransporte und Invalidentransporte
Direkt zur MWST Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

MWST Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche

03.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche veröffentlicht.Die neue Broschüre soll praxisrelevante Informationen für die Landwirtschaft sowie für ihr nahe stehende Bereiche vermitteln. Sie betrifft naturgemäss primär Bauern, Viehändler, Hirten, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidbetriebe sowie Milchsammelstellen. Die Broschüre behandelt darüber hinaus aber auch die Tätigkeit von Tierärzten als amtliche Tierärzte oder Kantonstierärzte.Direkt zur MWST Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche

MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

18.11.2010
Die ESTV hat heute die neue Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung veröffentlicht. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält im Gegensatz zur früheren Branchenbroschüre nur noch branchenspezifische, Forschung und Entwicklung betreffende Schwerpunkte. Insbesondere äussert sich die Broschüre nicht mehr ausführlich über Fragen wie Steuerpflicht, Entgelt oder Vorsteuerabzug.

Kerninhalt der MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

  • Begriffe der Forschung, Entwicklung sowie der Analyse
  • Steuerliche Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen
  • Steuerliche Behandlung von Analyseleistungen
  • Forschung und Entwicklung im Leistungsverhältnis (Fragen wie Verwertungsrechte, Exklusivrechte, Auftragsforschung und Auftragsentwicklung, Beitragsverhältnisse etc.)
  • Bildungskooperationen und Forschungskooperationen
  • Ausländische Institutionen

Praktische Übersichten zu MWST in Forschung und Entwicklung

Die neue Broschüre zu Forschung und Entwicklung beinhaltet in ihrem Anhang einige praktische Schemata und Grafiken zur besseren Übersicht.Direkt zur MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

MWST Branchen-Info 21 - Gesundheitswesen

10.11.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 21 Gesundheitswesen publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält, wie der Name schon sagt, Informationen über spezifische MWST-Sachverhalte, Steuerbare Leistungen und ausgenommene Leistungen in der Gesundheits-Branche, also für
  • Ärzte,
  • Apotheker,
  • Zahnprothetiker,
  • Psychotherapeuten,
  • Chiropraktoren,
  • Physiotherapeuten,
  • Ergotherapeuten,
  • Naturärzte, Heilpraktiker und Naturheilpraktiker
  • Hebammen
  • Pflegepersonal
  • Medizinische Masseure
  • Logopäden
  • Ernährungsberater
  • Podologen
  • Dentalhygieniker
  • sonstige Berufskategorien in der Gesundheitsbranche
sowie für Organisationen wie:
  • Spitex
  • Altersheime, Pflegeheime, Wohnheime
  • Zentren für ärztliche Heilbehandlungen
  • Spitäler
  • Diagnostikzentren (Röntgeninstitute oder Labors)
Daneben werden verschiedene Leistungen näher thematisiert wie:
  • Dienstleistungen von Praxisgemeinschaften,
  • Lieferung von Blut und Organen
  • Krankentransporte
  • Abgabe von Prothesen
  • Erstellung von Gutachten
  • Abgabe von Arzneimitteln / Medikamenten
Direkt zur Branchen-Info 21 Gesundheitswesen

Unternehmens-Identifikationsnummer UID ersetzt MWST-Nummer

08.11.2010
Der Bundesrat hat entschieden, das UID-Gesetz per 1.1.2011 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Gesetz wird jedes Unternehmen eine individuelle Identifikationsnummer erhalten, welche unter Anderem auch die bisherige MWST-Nummer ersetzt.Ab dem 1. Januar 2011 gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in der alle Schweizer Unternehmen wahlweise die alte 6-stellige MWST-Nummer oder die neue UID-Nummer benutzen können. Ab dem 1. Januar 2014 darf dann nur noch die neue UID-Nummer verwendet werden. Dies gilt nicht nur für den Verkehr mit der Hauptabteilung MWST, sondern für den gesamten Geschäftsverkehr.
Die UID hat das Format CHE-123.456.789 und die darauf basierende MWST-Nummer setzt sich zusammen aus der UID mit dem Zusatz «MWST»  CHE-123.456.789 MWST
Informationen über die zugeteilte UID-Nummer erhalten die Unternehmen im Frühjahr 2011. Dann wird die Hauptabteilung MWST ausserdem ein ausführliches Orientierungsschreiben zu den Anpassungen im Mehrwertsteuerregister zustellen.

Weitere Informationen zur Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer UID

Weitere Informationen zur UID sollen gemäss Informationen auf der Webseite des BFS unter folgendem Link erhältlich gemacht werden: www.uid.ch. Der Link scheint allerdings momentan noch nicht zu funktionieren, so dass für weitere Informationen auf den Link http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/09.html verwiesen wird.

MWST Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen

15.10.2010
Lange hat es gedauert, nun aber geht es plötzlich Schlag auf Schlag. Schon wieder hat die ESTV heute eine überarbeitete Branchenbroschüre zum neuen MWSTG 2010 veröffentlicht. Es handelt sich um die Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen, die natürlich vornehmlich für die Energiewirtschaft von Interesse ist.Direkt zur Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen

MWST Branchen-Info 06 Detailhandel

14.10.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 06 Detailhandel publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält im Gegensatz zur früheren Branchenbroschüre Detailhandel nur noch branchenspezifische Schwerpunkte des Detailhandels. Insbesondere äussert sich die Broschüre nicht mehr ausführlich über Fragen wie Steuerpflicht, Entgelt oder Vorsteuerabzug.

Inhalt der MWST Branchen-Info 06 Detailhandel

Die neue Branchen-Info enthält insbesondere praxisrelevante Informationen zu:
  • In Rechnung gestellte Unkosten und Nebenleistungen
  • Eintauschgeschäfte / Verrechnungen
  • Pfandgelder auf Gebinden
  • Vermieten von beweglichen Gegenständen
  • Pflichtlager
  • Zahlung mit Kreditkarten, Wechseln, Checks oder Anweisungen (einschliesslich REKA-Checks, Traveller-Checks usw.)
  • Zahlung durch Entgegennahme von WIR-Geld
  • Zahlung mit Kundenkarten
  • Entgelte in ausländischer Währung
  • Mahngebühren
  • Provisionen; Stellvertretung
  • Prepaid-Karten, Kehrichtgebührenmarken, Abonnemente, Billette, Lottoscheine usw.
  • Versicherungsprovisionen und Versicherungsprämien
  • Gutscheine, aufladbare Karten und Schlüssel
  • Verkaufsförderungsinstrumente (Aktionen, Bons, Marken, Promotionsprogramme usw.)
  • Weitere Promotionen / Kundenbindungsprogramme und Treueprämien
  • Steuersätzen
  • Kassensystemen (Scanner-Kassen, Registrierkassen)
  • etc.
Direkt zur Branchen-Info 06 Detailhandel

MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

27.08.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 26 Betreibungs- und Konkursämter publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält, wie der Titel schon sagt, praxisrelevante Informationen über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Inhalt der MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

Die neue Branchen-Info enthält insbesondere praxisrelevante Informationen zu:
  • Grundsätzlichem zur Spezial- und Generalexekution
  • Pfändungsverfahren und Pfandverwertungsverfahren
  • Konkurs- und Nachlassverfahren
    • Steuerperiode
    • Steuerpflicht
    • Vor der Konkurseröffnung beziehungsweise der Gewährung der Nachlassstundung entstandenen MWST-Forderungen
    • Nach der Konkurseröffnung beziehungsweise der Gewährung der Nachlassstundung anfallenden MWST-Forderungen
    • Was ist abzurechnen?
Direkt zur MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

MWST Branchen-Info 03 Druckerzeugnisse

05.08.2010
Die ESTV hat am 30. Juli die MWST Branchenbroschüre 03 Druckerzeugnisse publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält praxisrelevante Informationen für Firmen im Bereich der Druckerzeugnisse, also insbesondere für Druckereien, Buchbindereien, Verlage, Buchvertriebshäuser und Buchhandlungen.

Wichtigste Themen der neuen MWST Branchen-Info 03 Druckerzeugnisse

Die neue Branchen-Info 3 Druckerzeugnisse zum MWSTG 2010 greift insbesondere die folgenden Themen auf, die oft zu Problemen Anlass geben:
  • Definition des Buches und des Druckerzeugnisses
  • Steuersatzproblematik (Normalsatz oder reduzierter Satz?)
  • Kinderbücher
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Beifügen von Werbematerial
  • Binden und Heften
  • Einheit und Mehrheit der Leistungen
  • Recycling-Material
  • Verpackung, Umschliessung und Versand
  • Portokosten und Transportkosten
  • Lagerung
  • Abonnementsproblematik
    • Entstehung der Steuerforderung
    • Abrechnungsart
    • Abonnementsunterbrechung
    • Adressänderung
  • Zusatzleistungen mit oder ohne Aufpreis
  • Leserbindungsaktionen, Haltbarkeitsmassnahmen
Direkt zur Branchen-Info 03 Druckerzeugnisse