Abzug für die Krankenkassenprämien soll erhöht werden
Der Bundesrat schlägt vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. An der Sitzung vom 22. Juni 2022 hat er die entsprechende Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet. Es gibt Kritik von links.
Der Bundesrat will die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundesssteuer wie folgt erhöhen:
- der maximale Abzug für Alleinstehende von heute 1 700 auf 3 000 Franken;
- der maximale Abzug für Ehepaare von heute 3 500 auf 6 000 Franken;
- die Abzüge für ein Kind oder eine unterstützungsbedürftige Person von heute 700 auf 1 200 Franken.
Die Vorlage führt bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 400 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen rund 315 Millionen Franken auf den Bund und rund 85 Millionen Franken auf die Kantone. In Anbetracht der finanziellen Situation von Bund und Kantonen ist der Bundesrat besorgt über diese Mindereinnahmen.
Die Vorlage geht auf die Motion Grin «Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien» (17.3171) zurück. Die Vernehmlassung wurde vom 11. Juni bis zum 8. Oktober 2021 durchgeführt. Eine Mehrheit sprach sich für die Erhöhung der Abzüge aus.
Kritik von Links
Die Kritik linker Parteien blieb nach der Veröffentlichung der Botschaft des Bundesrates nicht lange aus. Es wurde – gerade vor dem aktuellen Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten nicht ganz zu unrecht – kritisch darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer primär Entlastungen für die Besserverdienenden darstellten. Wir werden sehen, wie sich das Geschäft in den parlamentarischen Beratungen hält.