Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Schwyz.Steuern Kanton Aargau – Steuernews AG
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Im Bereich des Steuerrechts sind verschiedene neue Urteile mit Schwyzer Bezug ergangen.
Die vom Finanzdepartement des Kantons Schwyz publizierte Steuerstatistik für das Jahr 2019 zeigt bei den natürlichen Personen eine Zunahme von Einkommen und Vermögen. Bei den juristischen Personen ist eine noch stärkere Zunahme von Gewinn und Kapital festzustellen.
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat das Merkblatt «Einkauf in die berufliche Vorsorge – Sperrfristen beim Kapitalbezug» redaktionell überarbeitet und an die Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst.
Die vom Schwyzer Finanzdepartement publizierte Steuerstatistik für das Jahr 2018 zeigt bei den natürlichen Personen eine leichte Zunahme von Einkommen und eine leichte Abnahme von Vermögen. Bei den juristischen Personen ist eine Kapitalzunahme bei weniger Gewinn festzustellen.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Entwicklung des Staatshaushaltes zeigt sich entgegen der Erwartungen höchst erfreulich, wie der Regierungsrat des Kantons Schwyz heute mitgeteilt hat. Das Finanzdepartement erwarte für das Rechnungsjahr 2021 einen Ertragsüberschuss von über 180 Mio. Franken. Dafür verantwortlich seien insbesondere prosperierende Steuererträge sowie die höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Erwartete unmittelbare Negativeffekte bei den Steuererträgen aufgrund der Corona-Pandemie blieben glücklicherweise aus, sodass eine Steuerfusssenkung für 2022 angezeigt sei.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.