Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
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Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Vor dem Hintergrund gestiegener Zinsen passt der Kanton Schaffhausen die Ausgleichs-, Verzugs- und Vergütungszinsen den aktuellen Marktverhältnissen an.
Die Teilrevision des Schaffhauser Steuergesetzes tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 19. November 2023 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,6 % angenommen.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Die Steuereinnahmen der Steuerperiode 2021 zeigen insgesamt ein positives Bild. Die Einkommenssteuern der primär steuerpflichtigen natürlichen Personen sind zwar gegenüber dem Vorjahr leicht um 0.5 % auf rund 177.4 Millionen Franken gesunken, die Quellensteuern sanken um 7.4 % auf 23.4 Millionen Franken und auch die Vermögenssteuern haben mit 29.1 Millionen Franken um 2.7 % abgenommen. Unter Berücksichtigung der Reduktion des Steuerfusses um 3 Punkte im Jahr 2021 und der damaligen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft ist dies jedoch ein solides Resultat. Dafür fielen die Einnahmen der juristischen Personen mit 78.9 Millionen Franken Gewinnsteuern mit einer Zunahme um 5.8 % deutlich höher als im Vorjahr aus, was im historischen Vergleich das beste Ergebnis darstellt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistete die geglückte kantonale Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF). Im Hinblick auf die nähere Zukunft gewinnen die im Rahmen der OECD und G20 forcierten Anpassung der globalen Besteuerungsregeln an Bedeutung. Der Regierungsrat hat am 8. August 2023 in dieser Sache bereits eine Vorlage mit Sofortmassnahmen an den Kantonsrat verabschiedet.
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (Sofortmassnahme Mindestbesteuerung) zu Handen des Kantonsrats verabschiedet. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen. Sie wurde unter Hochdruck ausgearbeitet, nachdem Volk und Stände am 18. Juni 2023 die Verfassungsgrundlage für die Umsetzung dieses Projekts gutgeheissen haben und wesentliche Umsetzungselemente zur Mindestbesteuerung bekannt wurden.
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern. Dabei sollen das Steuergesetz an Änderungen des Bundesrechtes angepasst und zudem störende Lücken in der Handhabung geschlossen werden. Es handelt sich dabei weitgehend um technische Anpassungen an das übergeordnete Recht oder um Vereinfachungen im Verwaltungsablauf. Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen elektronische Verfahren, Leibrentenbesteuerung sowie Überbrückungsleistungen.
Mit der Motion «Einführung CO2-abhängige Strassenverkehrssteuer» wurde der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen beauftragt, das Gesetz über die Strassenverkehrssteuern zu überarbeiten. Die Revision sollte primär die Personenwagen umfassen mit dem Ziel, die Attraktivität einer umweltschonenden Mobilität zu erhöhen, ohne bestimmte Motorfahrzeuge von der Steuer zu befreien. Anspruch war, das neue Bemessungsmodell insbesondere ökologisch sinnvoll und praxistauglich auszugestalten.
Die Steuereinnahmen der Steuerperiode 2020 im Kanton Schaffhausen zeigen gemäss den heute veröffentlichten Steuerstatistiken ein durchzogenes Bild.