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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Autokosten

Bundesrat: Berufskosten sollen in Zukunft unabhängig vom Einkommen und Arbeitsort pauschal abgezogen werden können

21.12.2022

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet. Unselbständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen. Dabei soll die Pauschale Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten umfassen und völlig unabhängig von Arbeitsort und Einkommen sein.

Bundesrat will Geschäftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb nicht anders behandeln als Verbrenner

22.11.2022

An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat einen Bericht über die Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb verabschiedet. Er empfiehlt, eine einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen.

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

ZH: Pauschalierung Berufsauslagen und Weisung KStA Geschäftsfahrzeuge sowie Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge und Versicherung – Anpassungen

29.10.2021

Die Verfügung der Finanzdirektion über die Pauschalierung von Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung unter Berücksichtigung des Aus- und Weiterbildungsabzugs und die Weisung des kantonalen Steueramtes über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden und des Privatanteils an den Autokosten bei Selbständigerwerbenden wurden an die geänderte Berufskostenverordnung des Bundes angepasst.

ZH

TG - Berufsauslagen: Neue Kilometeransätze ab 2016

29.04.2015
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnung über die Pauschalierung der besonderen Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit geändert. Die Ansätze für den Abzug von Auto-Kilometern in der Steuerklärung werden aufgrund der deutlich gesunkenen Kosten angepasst. Sie gelten ab der Steuererklärung 2016.Gemäss Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern können bei unselbständiger Erwerbstätigkeit die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte als Berufskosten abgezogen werden. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2009 sind die Kosten pro gefahrenen Auto-Kilometer durch niedrigere Anschaffungspreise, geringeren Treibstoffverbrauch und billigere Treibstoffpreise merklich gesunken. Der Regierungsrat passt mit einer Verordnungsänderung per 1. Januar 2016 die abzugsberechtigten Kosten für Fahrten mit dem Privatauto zur Arbeit den tatsächlichen Kosten an. Die reduzierten Kilometeransätze stützen sich ab auf eine TCS-Berechnung von 2015, ausgehend von einem Mittelklassewagen (Anschaffungskosten von 20 000 bis 25 000 Franken) und jährlichen Kilometerleistungen von 15 000 bis 20 000.

Die neuen Kilometeransätze im Überblick

Die vom Regierungsrat neu festgelegten Kilometeransätze sind wie folgt:
  • 60 Rappen bis 3000 km,
  • 50 Rappen von 3001 bis 5000 km und
  • 40 Rappen über 5000 km.
Die Verordnungsänderung wurde im Rahmen der Beratungen des Entlastungspakets LÜP durch die vorberatende Kommisson des Grossen Rats angeregt, um den Pendlerabzug von 4‘500 Fr. auf 6‘000 Fr. bei gleich bleibenden Mehreinnahmen zu erhöhen. Die Prüfung durch die Steuerverwaltung ergab, dass durch die gesunkenen Kosten tatsächlich Spielraum besteht. Mit den neuen Kilometeransätzen resultieren insgesamt Steuermehreinnahmen von 12.8 Mio. Fr. für Kanton und Gemeinden. Durch die vom Grossen Rat beschlossene Pendlerabzugsbegrenzung auf 6‘000 Fr. ergeben sich weitere Steuermehreinnahmen von 4.8 Mio. Franken.