SO: Ausgleich der kalten Progression – Freibetrag für Schenkungssteuer
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt.