TG – Ausgleichszinsen ab Kalenderjahr 2024
Bei den Staats- und Gemeindesteuern betragen die positiven und negativen Ausgleichszinsen gemäss eines neuen Beschlusses des Regierungsrats des Kantons Thurgau für das Kalenderjahr 2024 1.0%
Bei den Staats- und Gemeindesteuern betragen die positiven und negativen Ausgleichszinsen gemäss eines neuen Beschlusses des Regierungsrats des Kantons Thurgau für das Kalenderjahr 2024 1.0%
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat über die geltenden Zinssätze ab dem Kalenderjahr 2024 informiert.
Der Anstieg des schweizweiten Zinsumfeldes führt im Kanton Nidwalden zu Anpassungen an die aktuellen Marktverhältnisse und damit zu einer Änderung in der Steuerverordnung per 1. Januar 2024. Dies hat der Regierungsrat entschieden, nachdem er die Verzinsung bei den Steuern überprüft hat.
Der Ausgleichszins bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Steuern auf Kapitalleistungen sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern wurde zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie per 1. Juli 2020 auf 0 Prozent gesenkt. Mit Blick auf die Pandemieentwicklung und auf die Höhe der Ausgleichszinsen in den umliegenden Kantonen wird der Ausgleichszins per 1. Januar 2022 auf 0.2% angehoben.