Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2021
Die EStV hat Steuerstatistiken für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Die EStV hat Steuerstatistiken für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das aktualisierte Kreisschreiben «Verdecktes Eigenkapital (Art. 65 DBG) bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften» publiziert.
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Die ESTV hat erstmals die Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer untersucht. Viele Steuerpflichtige nutzen diesen Abzug für kleine Beträge, die weit unter den gewährten Höchstgrenzen liegen. Zwischen den Kantonen bestehen erhebliche Unterschiede: im Tessin machen z.B. nur 9.2% der Steuerpflichtigen mit Kindern diesen Abzug geltend, während es in der Waadt 29.8% sind. Verheiratete Steuerpflichtige mit Kindern reduzieren ihre Steuer im Durchschnitt stärker als Alleinstehende mit Kindern.
Die Bedeutung der digitalen Buchführung nimmt stetig zu und ist aus dem geschäftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Basierend auf einem kürzlich erschienenen Informationsschreiben der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern werden im Folgenden die Anforderungen an die digitale Buchführung überblickartig erläutert. Die Informationen dürften im Wesentlichen ohne weiteres für die Anforderungen in allen Schweizer Kantonen gelten.
Die EStV hat das Dossier «Besteuerung der juristischen Personen» aktualisiert. Dieses Dossier gibt einen Überblick über die Besteuerung der juristischen Personen in Bund und Kantonen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Publikation «Kantonsblätter» aktualisiert. Der Inhalt gibt einen gezielten Überblick über die steuerlichen Besonderheiten und die dazugehörenden kantonalen gesetzlichen Regelungen, die aufgrund des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) in der Kompetenz des Kantons liegen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 3 (W95-003D) «Anzuwendende Prinzipien für die Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)» aktualisiert.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 26 «Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II» aktualisiert.