Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
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Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. Für die Steuerpflichtigen relevant sind insbesondere die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, eine Senkung des Einkommenssteuertarifs und der Vermögenssteuer sowie die unbefristete Beibehaltung der ursprünglich befristet erhöhten persönlichen Abzüge.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Zugerinnen und Zuger haben sich mit der Annahme der Steuergesetzrevision nicht nur für eine befristete Steuersenkung, sondern insbesondere auch für ein Massnahmenpaket zur Bewältigung der finanziellen Folgen des Coronavirus ausgesprochen. Zusammen mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes stellt die heute angenommene Gesetzesrevision ein optimales Konjunkturmassnahmenpaket für die Stärkung der Zuger Bevölkerung und Wirtschaft dar.