UR – Zinssätze im Bereich Steuern für das Jahr 2025
Der Ausgleichs- und Vergütungszins für das Kalenderjahr 2025 wird auf 0,5 Prozent festgelegt (Vor-jahr 1,0 Prozent). Der Verzugszins für das Kalenderjahr 2025 wird auf 4,0 Prozent festgelegt (Vorjahr 4,5 Prozent). Entsprechend wird das Steuerbezugsreglement geändert.