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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Verzugszins

BE: Unveränderte Zinsen für das Steuerjahr 2025

04.11.2024

Die Verzugs-, Vergütungs- und Vorauszahlungszinsen bleiben gegenüber dem Steuerjahr 2024 unverändert. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2025 einen Vorauszahlungszins von 0,75 %. Der Vergütungszins beläuft sich auf 1 %, der Verzugszins beträgt 4 %. Der Vorauszahlungszins für die direkte Bundessteuer beläuft sich 2025 auf 0,75 % (2024: 1,25 %). Der Vergütungszins ist auf 4,50 % (2024: 4,75 %) festgesetzt. Der Verzugszins beträgt ebenfalls 4,50 % (2024: 4,75 %).

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