BL - Vergütungs- und Verzugszinsen 2024
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Vergütungs- und Verzugszins für 2024 festgelegt.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Vergütungs- und Verzugszins für 2024 festgelegt.
Die letzte Reform der Steuern von natürlichen Personen im Kanton Baselland liegt lange zurück. In letzter Zeit – so der Regierungsrat – sei das Baselbiet bei der Vermögenssteuer im nationalen Vergleich unattraktiv geworden. Diesen Zustand will der Regierungsrat nun ändern und präsentiert im Rahmen seiner Steuerstrategie eine gemäss eigenen Angaben massvolle Reform der Vermögenssteuer. Diese hat er zuhanden des Landrats verabschiedet. Ziel sei es, den Anschluss an die Nachbarkantone wiederherzustellen.
Im Kanton Basel Landschaft haben sich verschiedene Änderungen auf das Jahr 2022 hin ergeben. Hier finden Sie eine Übersicht.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für das Kalenderjahr 2022 die Zinssätze für die Staatssteuer festgesetzt. Dies, nachdem gemäss Notverordnung bei den kantonalen Steuern vom 25. März bis zum 31. Dezember 2020 kein Verzugszins geschuldet war.
Die Besteuerung der Grundstückgewinnsteuer wird bekanntlich aufgeschoben bei Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der dabei erzielte Erlös innert zweier Jahre zum Erwerb einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft innerhalb der Schweiz verwendet wird (§ 73 lit. k Steuergesetz). Gleiches gilt bei der Handänderungssteuer. Auf deren Erhebung wird unter den gleichen Voraussetzungen verzichtet (§ 82 Abs. 3 Steuergesetz). Gemäss aktueller Praxis der Steuerverwaltung genügt nebst der effektiven Ersatzbeschaffung auch die Geltendmachung einer beabsichtigten Ersatzbeschaffung für einen Steueraufschub resp. eine -befreiung.