Basel-Landschaft: Steuervorlage 17
26.11.2018
Am 6. November 2018 hat der Regierungsrat die definitive Vorlage zur SV17 auf kantonaler Ebene verabschiedet. Als zentralen Punkt dieser Reform will der Regierungsrat den Gewinnsteuersatz gestaffelt über einen Zeitraum von fünf Jahren senken. Ab dem Jahr 2025 soll der effektive Gewinnsteuersatz für Unternehmen 13,45 Prozent betragen. Die Kapitalsteuer wird für alle Unternehmen ab dem Jahr 2020 bei 1,6 Promille festgesetzt. Zudem werden Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte sowie Konzerndarlehen in reduziertem Umfang in die Berechnung der Kapitalsteuer einfliessen.Die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften werden ab dem Jahr 2020 aufgehoben. Als Ersatzmassnahmen sollen eine Patentbox mit einer Entlastung von 90 Prozent sowie ein zusätzlicher Abzug für Forschung und Entwicklung von 20 Prozent eingeführt werden. Die gesamte steuerliche Entlastung ist auf 50 Prozent des steuerbaren Gewinns beschränkt. Diese Entlastungsbegrenzung führt zu einer Mindestbesteuerung von knapp 11 Prozent.Dividendeneinkünfte aus qualifizierten Beteiligungen will der Regierungsrat neu im Teilbemessungsverfahren zu 60 Prozent besteuern. Als kantonale sozialpolitische Massnahme schlägt der Regierungsrat zudem vor, die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken zu erhöhen. Neu werden die Kinderzulagen 230 Franken und die Ausbildungszulagen 280 Franken betragen.
Quelle: Baselbieter Steuerinfor Nr. 27 (November 2018).
Quelle: Baselbieter Steuerinfor Nr. 27 (November 2018).