Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2021
Die EStV hat Steuerstatistiken für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Steuerstandort Schweiz wie z.B.:
Die EStV hat Steuerstatistiken für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Die EStV hat eine kurze Zusammenfassung des Urteils zur Behandlung von Steuern in der Kostenbasis einer Kostenaufschlagsmethode veröffentlicht, zusammen mit einer Stellungnahme.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die «Steuerstatistik 2023 – Auf einen Blick» veröffentlicht. Der Faltprospekt im Taschenformat präsentiert Zahlen der verschiedenen Steuerarten des Bundes, statistische Auswertungen zu natürlichen und juristischen Personen sowie zur Steuerbelastung in der Schweiz.
Die EStV hat das Dossier «Besteuerung der juristischen Personen» aktualisiert. Dieses Dossier gibt einen Überblick über die Besteuerung der juristischen Personen in Bund und Kantonen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Publikation «Kantonsblätter» aktualisiert. Der Inhalt gibt einen gezielten Überblick über die steuerlichen Besonderheiten und die dazugehörenden kantonalen gesetzlichen Regelungen, die aufgrund des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) in der Kompetenz des Kantons liegen.
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung wird wie vorgesehen eingeführt. Der Bundesrat hat beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden.
Es gibt laut einem neuen Bericht des Bundesrates mehrere Gründe, die gegen eine Vermögens- und Kapitalsteuer sprechen. Mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Vermögens- und Kapitalsteuer hin zu ertragsbasierten Steuern könnten diese Nachteile zumindest gemildert werden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht zum Postulat 17.4292 Derder, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 verabschiedet hat.
Die EStV hat die Steuerstatistiken 2020 veröffentlicht.
Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen zur Kenntnis genommen und die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Es besteht derzeit kein ausreichender politischer Konsens für die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung klar abgelehnt. Der Bundesrat verzichtet daher auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.