Einführung der OECD/G20-Mindestbesteuerung auf den 1. Januar 2024
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung wird wie vorgesehen eingeführt. Der Bundesrat hat beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden.