AG – Regierung will Steuerrabatt bei Überschüssen und guter Finanzlage
Mit einem Steuerrabatt will der Regierungsrat des Kantons Aargau die Bevölkerung und Unternehmen im Kanton Aargau steuerlich entlasten und bei guter Finanzlage an Überschüssen des Kantons beteiligen. Die öffentliche Anhörung zur Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage im kantonalen Steuergesetz dauert vom 15. November 2024 bis zum 17. Februar 2025.