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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Strassenverkehrssteuern

AG – Grosser Rat billigt neues Verkehrssteuergesetz vom 12. Dezember 2023

12.04.2024

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat dem neuen Verkehrssteuergesetz in erster Beratung am 12. Dezember 2023 mit 86 zu 44 Stimmen zugestimmt. Der zentrale Punkt ist die neue Regelung der Verkehrssteuer für Personenwagen. Anstelle der bisherigen Besteuerung auf der Grundlage der Steuer-PS (Hubraum) sollen für Personenwagen, Motorräder sowie Kleinbusse Gewicht und Leistung als neue und technologieneutrale Bemessungskriterien kombiniert werden.

AG

AR - Grenzwert für Verkehrssteuerermässigung wird auf 1.1.2013 gesenkt

03.12.2012
Der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden setzt per 01.01.2013 die Bedingungen einer Steuerermässigung für emissionsarme Motorfahrzeuge neu auf den Grenzwert von 120 g/km CO2-Ausstoss.Per 1. Januar 2013 gilt neu eine Ermässigung der Verkehrssteuer um 50 Prozent für Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 120 g/km.

Exkurs – Aktuelle Regelung der Verkehrssteuer Appenzell Ausserrhoden

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt punkto Verkehrssteuer heute die folgende Regelung: Halterinnen und Halter emissionsarmer Personenwagen erhalten nach geltendem Ausserrhoder Recht eine ermässigte Verkehrssteuer. So wurde diese für Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 130 g/km bis anhin um 50 Prozent ermässigt.Wie in der 'Verordnung über die teilweise Steuerbefreiung emissionsarmer Personenwagen' festgehalten, prüft das Departement Sicherheit und Justiz alle zwei Jahre die Höhe der Grenzwerte für den CO2-Ausstoss und schlägt - gestützt auf den Fortschritt bei der Entwicklung im emissionsarmen Fahrzeugbau - Anpassungen vor. Aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Prüfung reduziert der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden nun diesen Grenzwert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons AR vom 3.12.2012

VS - Neuer Ökobonus ab 1.1.2013 in Kraft

30.11.2012
Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) des Kantons Wallis den neuen Ökobonus vorgestellt, welcher am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wird. Fahrzeughaltern mit umweltschonenden Autos, nach festgelegten Kriterien, ermöglicht dieser eine Reduktion von 70% der Fahrzeugsteuer.Ab dem 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 erhalten alle Personenwagen eine Steuerbefreiung von 70%, sofern sämtliche nachfolgend  aufgeführten Kriterien (kumulativ) erfüllt werden:
  • Energieetikette Kategorie A
  • Max. 115 g/km CO2-Ausstoss
  • Partikelfilter (natürlich nur) bei Dieselmotoren
Fahrzeuge die ausschliesslich mit einem Elektromotor angetrieben werden, profitieren ebenfalls vom Ökobonus. Die Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI), Esther Waeber-Kalbermatten, hat den neuen Ökobonus vorgestellt, welcher den aktuellen Ökobonus ersetzt.

BE – Autosteuer: Volksvorschlag im zweiten Anlauf deutlich angenommen - Autosteuern sinken ab 2013

24.09.2012
Nachdem die Abstimmung über den [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-ist-zustandegekommen" type="post"]Volksvorschlag zur Autosteuer[/intlink] im [intlink id="be-autosteuer-neues-gesetz-soll-wegen-abstimmungswiederholung-erst-2013-in-kraft-treten" type="post"]zweiten Anlauf[/intlink] nun ein deutliches JA für den Volksvorschlag gebracht hat, wird die Autosteuer im Kanton Bern nun auf Anfang 2013 deutlich sinken.Bereits im Februar 2011 hatte das Volk hauchdünn den Volksvorschlag angenommen. Nach Abstimmungsbeschwerden ordnete das kantonale Verwaltungsgericht eine Nachzählung an. Diese scheiterte aber, weil 29 Gemeinden die Originalstimmzettel bereits vernichtet hatten. Der Regierungsrat ordnete daraufhin die Wiederholung der Abstimmung an.

Die wichtigsten Meilensteine der Geschichte auf www.steuerinformationen.ch

  • [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-ist-zustandegekommen" type="post"]07.05.2010 – BE - Volksvorschlag zur Autosteuer zustandegekommen[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-kommission-gegen-volksvorschlag" type="post"]18.10.2012 – BE – Autosteuer: Kommission gegen Volksvorschlag[/intlink]
  • [intlink id="be-volksvorschlag-zur-autosteuer-angenommen" type="post"]14.02.2011 – BE – Volksvorschlag zur Autosteuer angenommen[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-neues-gesetz-soll-wegen-abstimmungswiederholung-erst-2013-in-kraft-treten" type="post"]03.11.2011 – BE – Autosteuer: Neues Gesetz soll wegen Abstimmungswiederholung erst 2013 in Kraft treten[/intlink]
 

BE - Autosteuer: Neues Gesetz soll wegen Abstimmungswiederholung erst 2013 in Kraft treten

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den gemeinsamen Antrag mit der Justizkommission zu einer Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge an den Grossen Rat verabschiedet.Demnach soll das Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft treten und nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Januar 2012. Der neue Termin gilt sowohl für die Vorlage des Grossen Rates (Ecotax) als auch für den Volksvorschlag. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist ein Ja des Berner Stimmvolkes zu einer der beiden Vorlagen am 11. März 2012. Das Inkrafttreten des Gesetzes muss verschoben werden, weil der Regierungsrat im August 2011 eine Abstimmungswiederholung anordnen musste. Dies, weil in 29 Gemeinden Stimmzettel für die angeordnete Nachzählung fehlten.

BE - Autosteuer: Kommission gegen Volksvorschlag

18.10.2010
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat sich mit dem Volksvorschlag «Steuerliche Entlastung der Strassenfahrzeuge im Kanton Bern» befasst. Sie beantragt dem Grossen Rat, den Volksvorschlag als gültig zu erklären, ihn den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern jedoch zur Ablehnung zu empfehlen.Im November 2009 hatte der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge beschlossen. Es ging im Wesentlichen um drei Punkte:
  • Neuwagen der Effizienzkategorien A und B sollten für das laufende und die drei folgenden Kalenderjahre steuerlich privilegiert werden.
  • Neuwagen der Effizienzkategorien F und G zwingend, Fahrzeuge der Kategorie E eventuell mit einem unbefristeten Malus belegt werden. Mehr als 20-jährige Fahrzeuge ohne Veteraneneintrag sollten ebenfalls unter einen Malus fallen.
  • Schliesslich sah das Gesetz vor, den Grundsteuersatz um 5,6% zu senken.
Gegen das Gesetz wurde in Form eines Volksvorschlags das Referendum ergriffen. Der Volksvorschlag verlangt, den vom Grossen Rat beschlossenen Bonus nur in geringerer Höhe zu gewähren, auf Mali vollständig zu verzichten und den Grundsteueransatz um einen Drittel zu senken. Ferner soll die Steuer für Händlerschilder halbiert werden.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

SH - Steuerbefreiung oder -entlastung für umweltfreundlichste Autos

19.01.2010
Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will niedrigere Autosteuer für umweltfreundliche Autos.Der Regierungsrat plant, neue effiziente, verbrauchsarme und umweltfreundliche Autos mit einem Bonus von der Strassenverkehrssteuer zu befreien oder zu entlasten. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Steuerbefreiung für die umweltfreundlichsten Autos, Steuerentlastung für Autos mit Energieetikette B

Für Autos mit der Energieetikette A ist in den ersten drei Jahren ab erster Inverkehrsetzung eine vollständige Steuerbefreiung und für Autos mit der Energieetikette B eine Steuerentlastung um 50 % vorgesehen.

Höhere Steuern für starke Autos

Die Steuerbefreiung wird durch eine Erhöhung der Fahrzeugsteuern für die hubraumstärksten Fahrzeuge finanziert.

Dauer der Befreiung oder Entlastung

Die vollständige Steuerbefreiung für die Effizienzkategorie A und die 50-prozentige Steuerreduktion für die Effizienzkategorie B gelten für maximal drei Jahre.

SH - Tiefere oder höhere Autosteuer - praktische Beispiele

  • Der Käufer eines Autos der besten Effizienzklasse (Energieetikette A) kann mit einem Fahrzeug mit einem Hubraum von 1'400 ccm auf diese Weise insgesamt maximal gut 600 Franken (dreimal Fr. 204.--) sparen,
  • bei einem Auto mit einem Hubraum von 2'000 ccm beträgt die Einsparung rund 800 Franken (dreimal Fr. 264.--),
  • bei einem Wagen mit einem Motorvolumen von 2'700 ccm beläuft sich der Bonus auf über 1'100 Franken (dreimal Fr. 376.--).
Umgekehrt steigen für Autos mit einem Hubraum von über drei Litern die Strassenverkehrssteuern mehr als 10 % an. Dies betrifft weniger als 5 % aller Fahrzeuge, die im Kanton Schaffhausen zugelassen sind. Für 19 von 20 Fahrzeugen verteuert sich die Strassenverkehrssteuer nicht oder nur geringfügig. Gleich hoch bleiben sie bei allen Fahrzeugen mit einem Hubraum bis 2'000 ccm, leicht teurer werden sie bei Personenwagen zwischen 2'000 und 3'000 ccm.Der Kanton Schaffhausen wird auch nach den geplanten Änderungen zu den Kantonen mit den günstigsten Strassenverkehrssteuern gehören.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen