Verlängerig der Ausnahmebestimmungen für Too‑big‑to‑fail‑Instrumente bei der Verrechnungssteuer bis Ende 2031
Die Ausnahmebestimmungen für Too‑big‑to‑fail‑Instrumente (TBTF‑Instrumente) im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer werden bis Ende 2031 befristet verlängert.

