Kurzinformationen der Verwaltung des Kantons Jura
Entscheidungen des Regierungsrates
Der Regierungsrat des Kantons Jura übermittelt dem Parlament seinen Bericht über die Ziele 2026-2030 im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
Der Regierungsrat des Kantons Jura übermittelt dem Parlament seinen Bericht über die Ziele 2026-2030 im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
Der Regierungsrat des Kantons Jura legt dem Parlament einen Gesetzesentwurf vor, der darauf abzielt, einen Klimafonds zu schaffen und den Klimaplan in die Gesetzgebung des Kantons Jura zu integrieren. Damit folgt er dem Mandat, das ihm das Parlament bei der Behandlung der Volksinitiative «Für einen Fonds zur Bekämpfung des Klimawandels auf kantonaler Ebene» erteilt hat. Der Entwurf basiert auf einer gemeinsamen und tragfähigen Anstrengung zwischen dem Staat, den Haushalten, den Unternehmen und anderen betroffenen Akteuren. Verschiedene Finanzierungsquellen sind vorgesehen, um letztendlich einen jährlichen Betrag von 6,7 Millionen Franken für die Finanzierung von Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel bereitzustellen.
Die Kommission für Finanzen und Steuern des Landrates des Kantons Glarus hat die Motion «Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen» eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus die Überweisung. Damit soll den Gemeinden ab 2029 die Möglichkeit gegeben werden, eine solche Steuer eigenständig einzuführen.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt die Stossrichtung einer allgemeinen Grundsteuer nicht und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, eine entsprechende Motion abzulehnen.
Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 0,43 % erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2027 die im Steuergesetz in Franken festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer anpassen.
Regierungsratssitzung vom 29. September 2026 • Zur Berücksichtigung der kalten Progression müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die Revision der entsprechenden Verordnung genehmigt und setzt sie per 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Waadt haben am Sonntag die Volksinitiative «Steuersenkung für alle – Kaufkraft für die Mittelklasse zurückgewinnen» mit 53,1% der Stimmen angenommen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nimmt Anpassungen der Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer zur Milderung der kalten Progression vor. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2027.
Der Bundesrat hat am 18. September 2026 den Beschluss gefasst, die verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich basierend auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 171,2 Punkte, was einer Erhöhung von 0,47 Prozent (0,8 Indexpunkte) gegenüber der letzten Anpassung entspricht.