Familienfonds und Familienzulagen - Verstärkung der Unterstützung der Kaufkraft der Familien
Kantonaler Familienfonds
Kantonaler Familienfonds
Das Gesetz über die Besteuerung von Automobilen (LIVA) besteuert derzeit die meisten Fahrzeuge nach ihrem Hubraum, ein Kriterium, das für Elektrofahrzeuge nicht anwendbar ist, die heute nach ihrer Leistung besteuert werden. Diese Fahrzeuge, deren Bestand stark wächst, haben eine deutlich niedrigere Besteuerung als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Bis Dezember 2024 war die Steuer auf diese Fahrzeugart auf maximal 160 Franken begrenzt. Diese Obergrenze wurde durch einen Erlass aufgehoben, dessen Gültigkeit bis Ende 2029 beschränkt ist. Nach Ablauf dieses Übergangsregimes muss eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Die Teilrevision des LIVA zielt darauf ab, ein gerechteres und motorunabhängiges Besteuerungssystem zu schaffen und gleichzeitig den Übergang zu einer ökologischeren Mobilität zu fördern. Es soll auch dauerhaft die Stabilität und Vorhersehbarkeit der Einnahmen gewährleistet werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Jahr 2026 Informationen über rund 4 Millionen Finanzkonten mit 113 Staaten gemäss dem globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch (AIA) ausgetauscht.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat in seiner Sitzung vom 29. September 2026 eine Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Diese umfasst vor allem die Übernahme von Vorgaben des Bundes sowie die Anpassung einzelner kantonaler Bestimmungen. Geplant sind insbesondere eine verlängerte Verlustverrechnung, eine Neuregelung der Kinderabzüge und zusätzliche Meldepflichten.
Ab 2026 können Sie rückwirkend die Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die Sie in den Vorjahren nicht geleistet haben. 
Die Kommission für Finanzen und Steuern des Landrates des Kantons Glarus hat die Motion «Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen» eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus die Überweisung. Damit soll den Gemeinden ab 2029 die Möglichkeit gegeben werden, eine solche Steuer eigenständig einzuführen.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt die Stossrichtung einer allgemeinen Grundsteuer nicht und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, eine entsprechende Motion abzulehnen.
Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 0,43 % erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2027 die im Steuergesetz in Franken festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer anpassen.
Regierungsratssitzung vom 29. September 2026 • Zur Berücksichtigung der kalten Progression müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die Revision der entsprechenden Verordnung genehmigt und setzt sie per 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Waadt haben am Sonntag die Volksinitiative «Steuersenkung für alle – Kaufkraft für die Mittelklasse zurückgewinnen» mit 53,1% der Stimmen angenommen.