Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an
Regierungsratssitzung vom 29. September 2026 • Zur Berücksichtigung der kalten Progression müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die Revision der entsprechenden Verordnung genehmigt und setzt sie per 1. Januar 2027 in Kraft.