Rede des Staatsrates Piero Marchesi anlässlich des Bauforums an der Edilespo 2026 in Lugano
– Es gilt das gesprochene Wort –
– Es gilt das gesprochene Wort –
– Es gilt das gesprochene Wort –
Am Dienstag, 13. Oktober 2026, fand im Palazzo delle Orsoline ein Treffen zwischen dem Präsidium des Grossen Rates und dem Staatsrat statt. Während des Treffens, das eine wichtige Gelegenheit zum Austausch und Dialog zwischen den Vertretern der legislativen und exekutiven Gewalten des Kantons Tessin darstellte, wurde der gemeinsame Wille betont, einen offenen Dialog zu fördern, der sich am allgemeinen Interesse des Kantons orientiert. Das Treffen ermöglichte es zudem, einige spezifische Themen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und dem institutionellen Funktionieren zwischen den beiden Gewalten und der kantonalen Verwaltung zu behandeln.
Kantonaler Familienfonds
Das Gesetz über die Besteuerung von Automobilen (LIVA) besteuert derzeit die meisten Fahrzeuge nach ihrem Hubraum, ein Kriterium, das für Elektrofahrzeuge nicht anwendbar ist, die heute nach ihrer Leistung besteuert werden. Diese Fahrzeuge, deren Bestand stark wächst, haben eine deutlich niedrigere Besteuerung als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Bis Dezember 2024 war die Steuer auf diese Fahrzeugart auf maximal 160 Franken begrenzt. Diese Obergrenze wurde durch einen Erlass aufgehoben, dessen Gültigkeit bis Ende 2029 beschränkt ist. Nach Ablauf dieses Übergangsregimes muss eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Die Teilrevision des LIVA zielt darauf ab, ein gerechteres und motorunabhängiges Besteuerungssystem zu schaffen und gleichzeitig den Übergang zu einer ökologischeren Mobilität zu fördern. Es soll auch dauerhaft die Stabilität und Vorhersehbarkeit der Einnahmen gewährleistet werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Jahr 2026 Informationen über rund 4 Millionen Finanzkonten mit 113 Staaten gemäss dem globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch (AIA) ausgetauscht.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat in seiner Sitzung vom 29. September 2026 eine Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Diese umfasst vor allem die Übernahme von Vorgaben des Bundes sowie die Anpassung einzelner kantonaler Bestimmungen. Geplant sind insbesondere eine verlängerte Verlustverrechnung, eine Neuregelung der Kinderabzüge und zusätzliche Meldepflichten.
Ab 2026 können Sie rückwirkend die Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die Sie in den Vorjahren nicht geleistet haben. 
Die Kommission für Finanzen und Steuern des Landrates des Kantons Glarus hat die Motion «Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen» eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus die Überweisung. Damit soll den Gemeinden ab 2029 die Möglichkeit gegeben werden, eine solche Steuer eigenständig einzuführen.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt die Stossrichtung einer allgemeinen Grundsteuer nicht und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, eine entsprechende Motion abzulehnen.