Vernehmlassung zum Lastenausgleich bei Familienzulagen
Der Regierungsrat des Kantons Glarus schickt die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen in die Vernehmlassung. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um den vom Bundesrecht geforderten Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen.