Familienzulagenregister
16.03.2009
Mit einem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind Zulagen nicht mehrfach bezogen werden können und dass der administrative Aufwand bei der Abklärung des Anspruchs auf die Zulagen vermindert wird. Das Register soll am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden. Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Anhörung zur entsprechenden Gesetzesänderung eröffnet. Sie dauert bis zum 8. Mai 2009.Die Schaffung eines zentralen Registers zu den Familienzulagen wurde von breiten Kreisen im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung im Frühjahr 2007 verlangt und anschliessend vom Parlament mit zwei Motionen gefordert. Der Bundesrat unterstützte diese und beauftragte im September 2008 das EDI, bis im Sommer 2009 eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Familienzulagengesetzes vorzulegen.Das Familienzulagenregister soll nicht nur den Mehrfachbezug von Familienzulagen verhindern. Heute ist die Abklärung, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage ausgerichtet wird, mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Das Familienzulagenregister vermindert diesen erheblich. Die Vorlage umfasst folgende Elemente:
- Die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV führt das Familienzulagenregister.
- Im Familienzulagenregister werden sämtliche Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz und im Ausland erfasst, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird.
- Die Stellen, die mit der Durchführung der Familienzulagen betraut sind (Familienausgleichskassen, AHV-Ausgleichskassen und Arbeitslosenkassen), melden die Daten an die Zentrale Ausgleichsstelle.
- Der Bundesrat regelt, wer Zugang zu den Daten hat. Vollumfängliche Einsicht ins Familienzulagenregister haben ausschliesslich die Durchführungsstellen.
- Die Informationen darüber, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet, sind dagegen öffentlich zugänglich. Für die Abfrage dieser Informationen müssen allerdings die AHV-Nummer und das Geburtsdatum des Kindes bekannt sein und angegeben werden.
- Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Familienzulagenregisters werden von den Durchführungsstellen getragen.
- Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen zum Familienzulagenregister in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen.
- Die Inbetriebnahme des Registers ist auf den 1. Januar 2011 geplant.