Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Der Bericht zur Steuerkraft der Gemeinden 2022 des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist publiziert worden. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1'156 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent zugenommen. Diese Zunahme liegt in erster Linie an der sehr positiven Entwicklung bei den Steuererträgen der juristischen Personen.
Die Statistik der Steuerkraft 2021 des Kantons Appenzell Ausserrhoden liegt vor. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1'095 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent zugenommen. Diese Zunahme liegt in erster Linie an der trotz Corona-Pandemie sehr positiven Entwicklung der Steuererträge sowohl bei den natürlichen als auch den juristischen Personen.
Die Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes eröffnet
Der Ausgleichszins bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Steuern auf Kapitalleistungen sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern wurde zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie per 1. Juli 2020 auf 0 Prozent gesenkt. Mit Blick auf die Pandemieentwicklung und auf die Höhe der Ausgleichszinsen in den umliegenden Kantonen wird der Ausgleichszins per 1. Januar 2022 auf 0.2% angehoben.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.