GL: Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an
Um die kalte Progression zu vermeiden, müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Glarus genehmigt die Totalrevision der entsprechenden Verordnung und setzt sie per 1. Januar 2025 in Kraft.