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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Kalte Progression

LU: Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2025

17.10.2024

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 beträgt 170,3 Punkte, was gegenüber der letzten Anpassung einer Erhöhung von 1,3 Prozent entspricht. Demzufolge passt der Kanton die Einkommenstarife sowie die im Steuergesetz in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge der Einkommenssteuer auf das Steuerjahr 2025 hin an.

LU

UR: Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2025

01.10.2024

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,31 Prozent erhöht. Folglich gelten für das Steuerjahr 2025 höhere Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer.

UR

SO: Ausgleich der kalten Progression – Freibetrag für Schenkungssteuer

31.01.2024

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt.

SO

LU: Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2024

17.09.2023

Wie im letzten Jahr passt der Kanton Luzern auf das Steuerjahr 2024 die Einkommenstarife erneut an, ebenfalls werden die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge angepasst. Grund dafür ist der Ausgleich der Folgen der kalten Progression. Dadurch steigt beispielsweise 2024 der steuerlich zulässige Maximalabzug für Fahrkosten von 6'300 Franken auf 6'400 Franken. Der Kanton ist zu diesen Anpassungen gesetzlich verpflichtet.

LU

Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024»

04.09.2023

Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Ebenso wird keine Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgenommen.