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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Solothurn

SO: Ausgleich der kalten Progression – Freibetrag für Schenkungssteuer

31.01.2024

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt.

SO

SO - Stabiler Steuerbezug

16.04.2014
Das statistische Amt des Kantons Solothurn hat die neue Publikation «Steuerfüsse und Gebühren 2014 der Solothurner Gemeinden» veröffentlicht. Die Publikation zeigt, dass der durchschnittliche Steuerbezug der Solothurner Einwohnergemeinden im Jahr 2014 minim gestiegen ist und im Mittel mit 118,2% um einen Zehntelprozentpunkt über dem Wert des vergangenen Jahres liegt. Im laufenden Jahr haben 13 Gemeinden den Steuerfuss gesenkt, andererseits beschlossen 16 Gemeinden eine Erhöhung ihres Steuerbezugs.Im Jahr 2014 beläuft sich der durchschnittliche Steuerfuss der Einwohnergemeinden für natürliche Personen auf 118,2% (+0,1%). Bei 46 der insgesamt 109 Gemeinden liegt der Steuerbezug unter diesem errechneten Durchschnittswert, in 63 Gemeinden darüber.

Steuerfussänderungen

  • Insgesamt 13 Gemeinden haben im laufenden Jahr ihren Steuerfuss gesenkt. Im Vorjahr waren es zwölf Gemeinden.
  • Eine Erhöhung des Steuerfusses beschlossen 16 Gemeinden (Vorjahr: 12 Gemeinden).
  • Die Mehrheit der Gemeinden (80) hat keine Änderung bei der Höhe des Steuerbezugs vorgenommen.
  • Der am häufigsten vorkommende Wert liegt bei 115% (14 Gemeinden).
  • Den tiefsten Steuerfuss (60%) beziehen die Gemeinden Feldbrunnen-St. Niklaus und Kammersrohr, den höchsten (145%) die Gemeinde Kleinlützel.
Die Spanne zwischen dem tiefsten und dem höchsten Steuerfuss beläuft sich auf 85 Prozentpunkte. Im Jahr 2014 sind in 13 Gemeinden die Gemeindesteuern tiefer als die Staatssteuern. Der Steuerbezug für die Staatssteuer beläuft sich derzeit auf 102%. Die Mehrheit dieser steuergünstigen Gemeinden stammt aus den Bezirken Olten und Lebern (je 3 Gemeinden).

Gebührenentwicklung

Die Gebühren der Einwohnergemeinden haben sich im Berichtsjahr nur marginal verändert. Die Verbrauchsgebühren für Wasser bewegen sich weiter zwischen 0,50 Fr./m3 und 4,50 Fr./m3. Im Durchschnitt aller Gemeinden liegt der Frischwasserpreis bei 1,85 Fr./m3 (Vorjahr: 1,83 Fr./m3). Die Verbrauchsgebühren beim Abwasser belaufen sich zwischen 0,50 Fr./m3 und 4,00 Fr./m3. Im Durchschnitt wird für die Entsorgung von Abwasser 1,90 Fr./m3 (Vorjahr 1,91 Fr./m3) bezahlt.Die neue Publikation beinhaltet auch Themen wie Grundgebühren für Wasser und Abwasser; Sack- und Kehrichtgrundgebühren; Grünabfuhrgebühren; Hundesteuern und Steuerfüsse der Kirchgemeinden.

Weitere Informationen zum Thema

 

SO - Finanzkommission des Kantonsrates stimmt Steuererhöhung für natürliche Personen zu

25.11.2013
Die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) verabschiedet den Voranschlag 2014 mit einem operativen Aufwandüberschuss von neu 110,6 Millionen Franken und einem Investitionsvolumen von 130,2 Mio. Franken. Der Voranschlag 2014 wurde von der FIKO mit grosser Mehrheit zustimmend verabschiedet. Der vom Regierungsrat vorgelegte Voranschlag 2014 basiert auf einem operativen Defizit von knapp 122,9 Mio. Franken. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 135,77 Mio. Franken.In Folge von Verbesserungen konnte die FIKO das operative Defizit auf 110,6 Mio. und die Investitionen auf 130,2 Mio. Franken senken.Die Kommission hat der bereits eingerechneten Steuererhöhung bei den natürlichen Personen von 100 auf 102%, mit Ausnahme der SVP, ebenfalls zugestimmt. Der Steuerfuss für juristische Personen bleibt bei 104%. Die FIKO geht davon aus, dass mit dem Massnahmenplan 2014 zusätzliche Einsparungen möglich sein werden und das strukturelle Defizit in den nächsten Jahren beseitigt werden kann.

SO - Regierungsrat gegen SVP-Initiative «Weniger Steuern für alle»

21.08.2013
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat Botschaft und Entwurf zur Volksinitiative „Weniger Steuern für alle“ zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Für den Regierungsrat sind die bei einer Annahme der Initiative entstehenden Ertragsausfälle absolut nicht verantwortbar. Er lehnt die Initiative deshalb ab.

Weniger Steuern für alle – das will die Initiative

Die von einem Initiativkomitee aus Reihen der SVP eingereichte Volksinitiative verlangt für die Staatssteuer einen Steuerrabatt, der nach Einkommenshöhe abgestuft ist. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von 75‘000 Franken soll er 15% betragen, darüber stetig abnehmen, aber nie weniger als 10% ausmachen.

Diese Folgen wären gemäss Regierungsrat zu gewärtigen

Im Durchschnitt dürften sich gemäss Berechnungen des Regierungsrates die Erträge der Einkommenssteuer um 13% bis 14% vermindern, wodurch dem Staat zusätzlich jährlich über 75 Mio. Franken fehlen würden.

Annahme wäre «verantwortungslos»

Aktuell sieht sich der Kanton ohnehin schon mit strukturellen Defiziten von jährlich 150 Mio. Franken konfrontiert. Um die bereits heute bestehenden strukturellen Defizite von jährlich rund CHF 150 Mio. zu beseitigen, hat der Regierungsrat bereits im letzten Jahr einen Massnahmenplan vorgeschlagen, der aber nur eine geringe Akzeptanz gefunden hat.Der nächste Massnahmenplan ist gemäss Regierung eingeleitet, mit dem ein Verbesserungspotential von insgesamt 150 Mio. Franken aufgezeigt werden soll. Dieses Ziel sei ohne harte Sparmassnahmen mit einschneidendem Aufgabenverzicht und Leistungsabbau in allen Bereichen und wohl auch ohne zusätzliche Erträge nicht zu erreichen. Davon könnten auch die Gemeinden betroffen sein, obwohl der Steuerrabatt für die Gemeindesteuern nicht gelten soll.In dieser enorm schwierigen Situation wäre es für den Regierungsrat finanzpolitisch verantwortungslos, das Loch im Staatshaushalt mit zusätzlichen Ertragsausfällen noch einmal um die Hälfte zu vergrössern. Mit blossen Massnahmen zur Steigerung der Effizienz, wie dies die Initianten andeuten, wären die Mindererträge nicht zu kompensieren.Die degressive Abstufung des Rabatts und der Umstand, dass dieser für die Gemeindesteuern keine Geltung haben soll, würden das Steuerwesen zudem erneut komplizierter machen. Es würde weniger transparent, die Steuererhebung aufwendiger und würde auch zusätzliche Kosten verursachen. Zudem würde die Initiative eine Verschiebung der Steuerbelastung bewirken, weil sie Konkubinatspaare mehr entlasten würde als Ehepaare.

SO - Lohnausweis geht ab 2014 direkt ans Steueramt

16.05.2013
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat eine 2010 beschlossene Bestimmung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern in Kraft gesetzt. Diese verpflichtet die Arbeitgeber im Kanton Solothurn ab 2014 ein Exemplar des Lohnausweises ihrer Mitarbeiter dem Kantonalen Steueramt einzureichen. Die Meldung kann mit einem zertifizierten Lohnprogramm automatisch erfolgen.Der Kantonsrat hat diese Bestimmung bereits im März 2010 im Rahmen der Revision des Steuergesetzes beschlossen, die 2011 in Kraft getreten ist. Davon ausgenommen wurde die sogenannten Lohnmeldepflicht für die Arbeitgeber, weil das Steueramt damals noch nicht in der Lage war, die Menge der Lohnausweise mit vertretbarem Aufwand den einzelnen Steuerdossiers zuzuordnen. In der Zwischenzeit hat das Steueramt die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, so dass die Arbeitgeber ab 2014 erstmals die Lohnausweise für das Jahr 2013 auch dem Steueramt zuzustellen haben.

SO - Elektronische Quellensteuerabrechnung

16.05.2013
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat eine Änderung der Steuerverordnung über die Erhebung der Quellensteuern beschlossen. Damit schafft er die nötigen Rechtsgrundlagen damit Arbeitgeber die Quellensteuern ab 2014 elektronisch mit dem Steueramt abrechnen können. Damit schliesst sich Solothurn der gesamtschweizerischen einheitlichen Bezeichnung der Quellensteuertarife an.Diese Änderung ist Voraussetzung dafür, dass sich die Abwicklung des Quellensteuerverfahrens zwischen Arbeitgebern und Steuerämtern dank Erleichterungen für beide Seiten markant vereinfachen lässt. Mit Hilfe einer zertifizierten Lohnsoftware kann man künftig die Quellensteuerabrechnungen bei den kantonalen Steuerverwaltungen elektronisch einreichen.[werbung_qs_bbook]Das Kantonale Steueramt wird Ende 2013 bereit sein, die elektronischen Abrechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die medienbruchfreie Bearbeitung der relevanten Quellensteuerdaten fördert die Effizienz im Büroalltag und wird mögliche Fehlerquelle der manuellen Bearbeitung der Daten eliminieren.Die elektronische Übermittlung ist für die Arbeitgeber aber nicht zwingend; sie können wie bisher Papierformulare verwenden.

SO - Steuerfuss und Gebühren

30.04.2010
Der durchschnittliche Steuerbezug der Solothurner Einwohnergemeinden ist im Jahr 2010 leicht angestiegen und liegt im Mittel mit 117,9% um fünf Zehntelprozentpunkte über dem Wert des vergangenen Jahres. Im laufenden Jahr haben vier Gemeinden den Steuerfuss gesenkt, andererseits beschlossen neun Gemeinden eine Erhöhung ihres Steuerbezugs.Im Jahr 2010 beläuft sich der durchschnittliche Steuerfuss der Einwohnergemeinden für natürliche Personen auf 117,9%. Bei 53 der insgesamt 122 Gemeinden liegt der Steuerbezug unter diesem errechneten Durchschnittswert, in 69 Gemeinden darüber.Lediglich vier Gemeinden haben im laufenden Jahr ihren Steuerfuss gesenkt. Im Vorjahr waren es noch 19 Gemeinden gewesen. Eine Erhöhung des Steuerfusses beschlossen neun Gemeinden (Vorjahr: 17 Gemeinden). Die Mehrheit der Gemeinden (109 Kommunen) haben keine Änderung bei der Höhe des Steuerbezugs vorgenommen.

2700 Personen profitieren, 20'000 werden höher belastet

Von der diesjährigen Steuerfussreduktion in den vier Gemeinden können nur gerade etwas mehr als 2'700 Personen profitieren. Im Gegensatz dazu zogen im vergangenen Jahr noch gut 50'000 Einwohner einen Nutzen aus dem tieferen Bezug. Dagegen werden im aktuellen Jahr als Folge der Erhöhung des Steuerfusses in den neun Gemeinden rund 20'300 Personen (Vorjahr: 26'400 Personen) mit einer höheren Steuerbelastung konfrontiert.Der am häufigsten bezogene Wert liegt bei 130% (14 Gemeinden). Den tiefsten Steuerfuss (60%) beziehen die Gemeinden Feldbrunnen-St.Niklaus und Kammersrohr, den höchsten mit 138% die Gemeinden Lommiswil, Herbetswil, Büren und Zullwil. Die Spanne zwischen dem tiefsten und dem höchsten Steuerfuss beläuft sich auf 78 Prozentpunkte.Im Jahr 2010 werden in 20 Gemeinden niedrigere Gemeinde- als Staatssteuern bezogen. Der Steuerbezug für die Staatssteuer beläuft sich derzeit auf 105%. Die Mehrheit der steuergünstigen Gemeinden (Steuerfuss unter 105%) stammt aus den Bezirken Olten und Gäu (sechs bzw. vier Gemeinden), sowie Lebern und Gösgen (je drei Gemeinden).

Gebührenveränderungen

Die Gebühren der Einwohnergemeinden haben sich im Berichtsjahr nur geringfügig verändert:
  • Die Verbrauchsgebühren für das Wasser bewegen sich zwischen 0,50 Fr./m3 und 4,50 Fr./m3. Im Durchschnitt aller Gemeinden liegt der Frischwasserpreis bei 1,76 Fr./m3 (Vorjahr: 1,71 Fr./m3).
  • Die Verbrauchsgebühren beim Abwasser belaufen sich auf 0,70 Fr./m3 bis 3,30 Fr./m3. Im Durchschnitt wird für die Entsorgung von Abwasser im Jahre 2010 1,92 Fr./m3 (ein Rappen weniger als 2009) bezahlt.
  • Neben den Verbrauchsgebühren müssen die meisten Einwohner des Kantons Solothurn noch eine Grundgebühr im Bereich Wasser wie auch im Bereich Abwasser bezahlen.
Die Verbrauchsgebühren bei der Kehrichtentsorgung haben sich im laufenden Jahr 2010 leicht nach unten verändert. So muss neu für einen 60-Liter-Kehrichtsack im Durchschnitt 2,39 Fr. (Vorjahr 2,40 Fr.) bezahlt werden.

Weitere Information zu Steuerfuss und Gebühren

Die Abteilung Controllerdienst und Statistik des Kantons Solothurn hat zum Thema eine Publikation "Steuerfüsse und Gebühren 2010 der Solothurner Gemeinden" veröffentlicht.

SO - Steuergesetzrevision 2011

20.03.2010
Aktualisiert: 04.03.2011: Das Gesetz ist per 1.1.2011 in Kraft getreten.
Der Kantonsrat hat die Teilrevision mit Beschluss vom 17. März 2010 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 2. Juli 2010 unbenutzt abgelaufen.Die Revision umfasst folgende Hauptpunkte, die im Wesentlichen vom Bundesrecht vorgegeben sind:
  • Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II (UStR II) mit
    • Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (neu Teilbesteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen an juristischen Personen statt Teilsatzverfahren)
    • Abbau von substanzzehrenden Steuern, insbesondere Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer von juristischen Personen und
    • Steuererleichterungen in Übergangsphasen von Personenunternehmen (Liquidation, Geschäftsaufgabe, Ersatzbeschaffung)
  • Retuschen bei der Familienbesteuerung
  • Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige
Hinzu kommt eine kleine Anzahl von Änderungen, die nicht auf das Bundesrecht zurückzuführen sind.Das revidierte Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft (mit Ausnahme von § 145 Absatz 1 Buchstabe e).Kantonsratsbeschluss vom 17. März 2010 (KRB Nr. RG 232/2009)Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 22. Dezember 2009 (RRB Nr. 2009/2471)

SO - Handänderungssteuer

09.11.2009
Im Kanton Solothurn soll die Handänderungssteuer beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum abgeschafft werden. Das will eine Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes erreichen. Das Volk entscheidet am 29. November. Regierung und Parlament sind dagegen.Die Handänderungssteuer erschwere unnötig den Erwerb von Wohneigentum, hält der kantonale Hauseigentümerverband fest. Diesen "Missstand" solle die Volksinitiative "Willkommen im Kanton Solothurn - Ja zur steuerfreien andänderung von selbst genutztem Wohneigentum" beheben.Die Steuer fällt heute beim Kauf einer Liegenschaft an. Der Erwerber muss 2,2 Prozent des Verkehrswertes, der in der Regel dem Kaufpreis entspricht, als Steuer bezahlen. Bei einem Wert von einer halben Million Franken fallen 11'000 Franken an. Kaufen Kinder eine Liegenschaft der Eltern, so ist die Steuer halb so hoch.

Parlament gegen Steuersenkung

Der Regierungsrat und das Parlament lehnen die Initiative klar ab. Das Parlament verwarf sogar den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Er hatte vorgeschlagen, die Handänderungssteuer für alle um rund zehn Prozent zu senken.Das Hauptargument der Gegner der Initiative sind die geschätzten Steuerausfällevon 8 bis 10 Millionen Franken pro Jahr. Auch führe das Begehren zu einem bürokratischen Aufwand, weil die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung kontrollieren müsse.

Solothurn als attraktiver Wohnkanton

Die Befürworter, allen voran die FDP, betonen, die Initiative helfe mit, dass der Solothurn als Wohnkanton attraktiver werde. Neue Steuerzahler würden die Ausfälle wegen der Abschaffung der Handänderungssteuer kompensieren.Die Regierung hält dagegen, dass im Kanton Solothurn 46 Prozent der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden wohnt. Im Schweizer Durchschnitt liegt die Eigentumsquote bei 34 Prozent.Volksinitiativen zur generellen Abschaffung der Handänderungssteuern hatte das Volk 2008 im Kanton Schwyz und 2003 im Kanton Zürich zugestimmt. Die jeweiligen Volksbegehren waren von den kantonalen Hauseigentümverbänden lanciert worden.
Quelle: sda

SO - Autosteuer

28.09.2009
Im Kanton Solothurn wird keine Öko-Autosteuer eingeführt. Das Volk verwarf eine ökologische Motorfahrzeugsteuer deutlich mit einer Nein- Mehrheit von 67,20 Prozent. Die SVP hatte gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.Bei einer Stimmbeteiligung von 40,93 Prozent legten 46'480 der Solothurnerinnen und Solothurner ein Nein in die Urne. 22'685 wollten die ökologische Motorfahrzeugsteuer einführen. Im Kanton werden die Fahrzeuge wie bisher aufgrund der Grösse des Hubraums besteuert.Die gescheiterte Vorlage wollte die Motorfahrzeugsteuer auf die Energieetikette des Bundesamtes für Energie (BFE) abstützen. Je nach Energieverbrauch hätte die Abgabe zwischen null bis 660 Franken pro Jahr betragen. Hinzu wäre eine Grundsteuer von 85 Franken gekommen.Die mit ihrem Referendum obsiegende SVP kündigte in einer Stellungnahme an, einen Vorstoss für einen Umweltbonus bei der Motorfahrzeugsteuer für leichtmotorisierte Autos sowie Fahrzeuge mit Hybridantrieb auszuarbeiten. Die Partei strebt ein reines Bonussystem an.