LU: Minimalsteuer auf Liegenschaften
Die Dienststelle Steuern des Finanzdepartements des Kantons Luzern hat einen Newsletter zum Thema «Minimalsteuer auf Liegenschaften» publiziert. Der Newsletter thematisiert die Anwendung der Minimalsteuer im Zusammenhang mit Liegenschaften bei Juristischen Personen gemäss § 95 des Steuergesetzes (StG). Auf Basis der gesetzlichen Grundlage wird die Definition der Minimalsteuer erläutert und anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, wann und in welcher Höhe die Minimalsteuer auf Liegenschaften geschuldet ist.