LU: Steuerbarkeit von Versicherungsleistungen der Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit den Unwetterschäden 2021
10.03.2022
Mehrere, teils ergiebige Unwetter mit Hagel und Hochwasser haben im Sommer 2021 unzähligen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften im Kanton Luzern erhebliche Schäden verursacht. Aufgrund der Covid 19-Pandemie, Überlastung von Baufirmen, Handwerkern und Lieferungsverzögerungen von Baumaterialien konnten nicht alle Schäden umgehend behoben werden. Die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) hat an ihre Versicherten teilweise bereits 2021 Akonto-Zahlungen im Umfang von 60 – 80% der geschätzten Schadensumme ausgerichtet. Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat Informationen über die Steuerfolgen 2021 ff. veröffentlicht.