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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Liegenschaftssteuer

LU: Minimalsteuer auf Liegenschaften

05.06.2024

Die Dienststelle Steuern des Finanzdepartements des Kantons Luzern hat einen Newsletter zum Thema «Minimalsteuer auf Liegenschaften» publiziert. Der Newsletter thematisiert die Anwendung der Minimalsteuer im Zusammenhang mit Liegenschaften bei Juristischen Personen gemäss § 95 des Steuergesetzes (StG). Auf Basis der gesetzlichen Grundlage wird die Definition der Minimalsteuer erläutert und anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, wann und in welcher Höhe die Minimalsteuer auf Liegenschaften geschuldet ist.

LU

ZH – Aktualisiertes Merkblatt zum Abzug von Aufwendungen des Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer

05.04.2023

Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer aktualisiert. Zudem wurden eine Änderung der Verordnung über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Steuerbuch aufgenommen.

ZH

Liegenschaftssteuer - aktuelle Informationen

07.01.2015
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Liegenschaftssteuer veröffentlicht. Das Dossier befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2015.Die Steuer wird wie folgt erhoben:

Liegenschaftssteuer für Liegenschaften natürlicher Personen

Die Steuer auf Liegenschaften natürlicher Personen, welche in den Gemeinden des Kantons gelegen sind, wird erhoben als eine
  • Kantonssteuer: TG und GE.
  • Obligatorische Gemeindesteuer: SG, TI, VS und JU.
  • Fakultative Gemeindesteuer: BE, FR, GR und VD; im Weiteren AI, wo die Liegenschaftssteuer auch von den Bezirken erhoben werden kann.
Anmerkung: Der Ausdruck «fakultative» Gemeindesteuer bedeutet, dass die Gemeinden von Gesetzes wegen befugt, aber nicht verpflichtet sind, eine solche Steuer zu erheben. Es kommt jedoch selten vor, dass die Gemeinden von ihrem Recht keinen Gebrauch machen.

Liegenschaftssteuer für Liegenschaften juristischer Personen

Die Steuer auf Liegenschaften juristischer Personen, welche in den Gemeinden des Kantons gelegen sind, wird erhoben als eine:
  • Kantonssteuer: TG, TI, VS und GE; im Weiteren NE, aber nur auf Liegenschaften, die der Kapitalanlage dienen sowie auf Liegenschaften von Vorsorgeeinrichtungen, welche normalerweise von der Steuer befreit sind.
  • Obligatorische Gemeindesteuer: SG, TI, VS und JU.
  • Fakultative Gemeindesteuer: BE, FR, GR und VD; im Weiteren
    • AI: wo die Liegenschaftssteuer auch von den Bezirken erhoben werden kann
    • NE: aber nur auf Liegenschaften, die der Kapitalanlage dienen sowie auf Liegenschaften von Vorsorgeeinrichtungen, welche normalerweise von der Steuer befreit sind.
  • Zusätzlich vom Kanton und fakultativ von den Gemeinden erhobene Liegenschaftssteuer nebst der ordentlichen Liegenschaftssteuer auf Liegenschaften juristischer Personen, die nicht dem Geschäftsbetrieb dienen (z.B. als Kapitalanlage an Dritte vermietet): VD.

Weitere Informationen zur Liegenschaftssteuer

Liegenschaftssteuer

03.01.2012
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Liegenschaftssteuer veröffentlicht. Das Dossier befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2012.Die Liegenschaftssteuer ist eine kantonale oder kommunale Steuer. Die Kantone ZH, SZ, GL, ZG, SO und BL verzichten auf die Erhebung einer Liegenschaftssteuer, ebenso der Bund.

Direkt zur Broschüre

Zeitliche Bemessung der Steuern - ESTV veröffentlicht aktualisierte Broschüre

02.11.2011
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur zeitlichen Bemessung der Steuern im Bund und in den Kantonen veröffentlicht. Das Dossier befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2011.

Direkt zur Broschüre