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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Kantonssteuern

Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Ausgabe 2015)

05.06.2015
Die Abteilung Grundlagen der ESTV hat die Broschüre zu den geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden aus dem Dossier Steuerinformationen aktualisiert. Der Artikel befindet sich jetzt auf dem Rechtsstand vom 1.1.2015.

Die geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden

Die Broschüre «Die geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden enthält überblickartig Informationen zu den folgenden Steuern und Abgaben:

Vom Bund erhobene Steuern und Abgaben

Steuern auf dem Einkommen sowie andere direkte Steuern

  • Direkte Bundessteuer
    • auf dem Einkommen der natürlichen Personen
    • auf dem Gewinn der juristischen Personen
  • Eidgenössische Verrechnungssteuer
  • Eidgenössische Spielbankenabgabe
  • Wehrpflichtersatzabgabe

Verbrauchssteuern sowie andere indirekte Steuern

  • Mehrwertsteuer
  • Eidgenössische Stempelabgaben
  • Tabaksteuer
  • Biersteuer
  • Mineralölsteuer
  • Automobilsteuer
  • Steuer auf Spirituosen
  • Zölle
  • Verkehrsabgaben

Kantonale Steuern und Abgaben

Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie andere direkte Steuern

  • Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuer
  • Gewinn- und Kapitalsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Lotteriegewinnsteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Liegenschaftssteuer
  • Handänderungssteuer
  • Kantonale Spielbankenabgabe

Besitz- und Aufwandsteuern

  • Motorfahrzeugsteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Kantonale Stempelsteuer
  • Lotteriesteuer
  • Wasserzinsen
  • Diverse

Steuern und Abgaben der Gemeinden

Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie andere direkte Steuern

  • Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuer
  • Gewinn- und Kapitalsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Lotteriegewinnsteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Liegenschaftssteuer
  • Handänderungssteuer
  • Gewerbesteuer

Besitz- und Aufwandsteuern

  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Diverse

 Weitere Informationen zum Thema

Studie betreffend die regionale Steuerautonome in der Schweiz veröffentlicht

28.11.2014
Die Eidg. Steuerverwaltung hat eine Studie über die Aufteilung der Steuerkompetenzen auf die einzelnen staatlichen Ebenen, die den schweizerischen Föderalismus kennzeichnen, veröffentlicht.Die in französischer Sprache verfasste Studie zeigt die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen und den Gemeinden auf, die sich aus der Steuerautonomie der einzelnen Gebietskörperschaften ergeben. Sie beruht auf den Daten der Steuerbelastungsstatistik 2011 für Verheiratete ohne Kinder und mit einem Einkommen.Für unterschiedliche Einkommenshöhen werden die Steueranteile, welche an die verschiedenen Gebietskörperschaften zu entrichten sind, berechnet und grafisch dargestellt. Die Höhe der Steuerbelastung hängt stark davon ab, in welchem Kanton besteuert wird, was die Debatte über den Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden etwas relativiert.Die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden desselben Kantons sind – mit Ausnahme des Kantons Schwyz – eher moderat. Das Mass für diese Steuerbelastungsunterschiede kann als ein Indikator (neben weiteren Indikatoren) für die Steuerautonomie der Gemeinden im Kanton dienen.

Weitere Informationen zum Thema

Vermögenssteuer Schweiz - die Vermögenssteuer in Bund und Kantonen

18.08.2014
Die ESTV hat ihre aktualisierte Dokumentation zur Vermögenssteuer Schweiz veröffentlicht. Der neuen Publikation, die wiederum einen guten Überblick über die Vermögensbesteuerung natürlicher Personen in der Schweiz und in den Kantonen gibt, liegt neu der Gesetzesstand vom 1.7.2014 zu Grunde.Die Publikation können Sie direkt unter dem folgenden Link heruterladen:

Vermögenssteuer Schweiz – Weitere Angebote und Informationen

Vermögenssteuer Schweiz – Grundsätzliches zur Steuerpflicht

Unbeschränkte Vermögenssteuerpflicht

Im Rahmen der Vermögenssteuer Schweiz sind natürliche Personen der unbeschränkten Vermögenssteuerpflicht unterworfen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Steuergebiet (Kanton, Gemeinde) haben, d.h. die sich dort niedergelassen haben oder sich dort während einer in der Regel bestimmten minimalen Dauer aufhalten.Diese Personen entrichten die Steuer grundsätzlich auf dem gesamten Vermögen. Die Dauer der Steuerpflicht richtet sich nach der Dauer des Wohnsitzes bzw. des Aufenthaltes.

Beschränkte Vermögenssteuerpflicht

Im Rahmen der Vermögenssteuer Schweiz sind Personen beschränkt steuerpflichtig, die zu einem bestimmten Steuergebiet (Kanton, Gemeinde) nur eine wirtschaftliche Beziehung haben (Eigentum oder Nutzniessung an Grundstücken in der Schweiz bzw. im Kanton, Inhaber, Teilhaber oder Nutzniesser von geschäftlichen Betrieben in der Schweiz bzw. im Kanton, Unterhalt von Betriebsstätten usw.) und deren Wohnsitz in einem anderen Steuergebiet liegt (Ausland, anderer Kanton).Diese Personen entrichten die Steuer nur auf dem im betreffenden Steuergebiet gelegenen Vermögen, aber zum Steuersatz, der für ihr gesamtes steuerbares Vermögen anwendbar ist (es findet eine Steuerausscheidung statt). Die beschränkte Steuerpflicht beginnt und endet mit dem Zustandekommen bzw. mit der Aufgabe der wirtschaftlichen Beziehung zum betreffenden Steuergebiet (z.B. mit dem Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft im betreffenden Kanton).Ein Nutzniessungsvermögen wird im Rahmen der Vermögenssteuer Schweiz entsprechend dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dem Nutzniesser zugerechnet.

Vermögenssteuer Schweiz und Familienbesteuerung – Besonderheit

Wie für die Einkommenssteuer gilt auch für die Vermögenssteuer Schweiz das Prinzip der Familienbesteuerung. Die Familie gilt als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft und wird entsprechend als Einheit gemeinsam besteuert, wobei die Ehegatten gleichberechtigt sind. Dies bedeutet, dass
  • die Vermögen beider Ehegatten zusammengerechnet werden
  • das Vermögen minderjähriger Kinder dem Inhaber der elterlichen Sorge zugerechnet wird
  • die Ehegatten die Verfahrensrechte und -pflichten gemeinsam ausüben.
Dem Postulat einer steuerlichen Entlastung der Ehepaare tragen die meisten Kantone insofern Rechnung, als sie einen besonderen Verheiratetenabzug gewähren.

Vermögenssteuer Schweiz – Grundsätzliches zum Steuerobjekt

Die Vermögenssteuer Schweiz wird auf der Gesamtheit der dem Steuerpflichtigen zustehenden unbeweglichen und beweglichen Aktiven, der geldwerten Rechte, der Forderungen sowie der Beteiligungen erhoben. Sie ist als Gesamtvermögenssteuer konzipiert.Vom gesamten Bruttovermögen können im Rahmen der jeweiligen kantonalen Bestimmungen die Schulden abgezogen werden. Der Vermögenssteuer Schweiz unterliegt also nur das Reinvermögen. 

Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden

05.06.2014
Die Abteilung Grundlagen der ESTV hat die Broschüre zu den geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden aus dem Dossier Steuerinformationen aktualisiert. Der Artikel befindet sich jetzt auf dem Rechtsstand vom 1.1.2014.

Die geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden

Die Broschüre «Die geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden enthält überblickartig Informationen zu den folgenden Steuern und Abgaben:

Vom Bund erhobene Steuern und Abgaben

Steuern auf dem Einkommen sowie andere direkte Steuern

  • Direkte Bundessteuer
    • auf dem Einkommen der natürlichen Personen
    • auf dem Gewinn der juristischen Personen
  • Eidgenössische Verrechnungssteuer
  • Eidgenössische Spielbankenabgabe
  • Wehrpflichtersatzabgabe

Verbrauchssteuern sowie andere indirekte Steuern

  • Mehrwertsteuer
  • Eidgenössische Stempelabgaben
  • Tabaksteuer
  • Biersteuer
  • Mineralölsteuer
  • Automobilsteuer
  • Steuer auf Spirituosen
  • Zölle
  • Verkehrsabgaben

Kantonale Steuern und Abgaben

Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie andere direkte Steuern

  • Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuer
  • Gewinn- und Kapitalsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Lotteriegewinnsteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Liegenschaftssteuer
  • Handänderungssteuer
  • Kantonale Spielbankenabgabe

Besitz- und Aufwandsteuern

  • Motorfahrzeugsteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Kantonale Stempelsteuer
  • Lotteriesteuer
  • Wasserzinsen
  • Diverse

Steuern und Abgaben der Gemeinden

Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie andere direkte Steuern

  • Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuer
  • Gewinn- und Kapitalsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Lotteriegewinnsteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Liegenschaftssteuer
  • Handänderungssteuer
  • Gewerbesteuer

Besitz- und Aufwandsteuern

  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Diverse

 Weitere Informationen zum Thema

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

Vermögenssteuer Schweiz – Bund und Kantone

30.07.2012
Die ESTV hat ihre aktualisierte Dokumentation zur Vermögenssteuer Schweiz veröffentlicht.  Der neuen Publikation, die einen guten Überblick über die Vermögensbesteuerung natürlicher Personen in der Schweiz und in den Kantonen gibt, liegt neu der Gesetzesstand vom 1.1.2012 zu Grunde.Die Publikation können Sie direkt unter dem folgenden Link heruterladen:

Vermögenssteuer Schweiz – Weitere Angebote und Informationen

Vermögenssteuer Schweiz – Grundsätzliches zur Steuerpflicht

Unbeschränkte Vermögenssteuerpflicht

Im Rahmen der Vermögenssteuer Schweiz sind natürliche Personen der unbeschränkten Vermögenssteuerpflicht unterworfen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Steuergebiet (Kanton, Gemeinde) haben, d.h. die sich dort niedergelassen haben oder sich dort während einer in der Regel bestimmten minimalen Dauer aufhalten.Diese Personen entrichten die Steuer grundsätzlich auf dem gesamten Vermögen. Die Dauer der Steuerpflicht richtet sich nach der Dauer des Wohnsitzes bzw. des Aufenthaltes.

Beschränkte Vermögenssteuerpflicht

Im Rahmen der Vermögenssteuer Schweiz sind Personen beschränkt steuerpflichtig, die zu einem bestimmten Steuergebiet (Kanton, Gemeinde) nur eine wirtschaftliche Beziehung haben (Eigentum oder Nutzniessung an Grundstücken in der Schweiz bzw. im Kanton, Inhaber, Teilhaber oder Nutzniesser von geschäftlichen Betrieben in der Schweiz bzw. im Kanton, Unterhalt von Betriebsstätten usw.) und deren Wohnsitz in einem anderen Steuergebiet liegt (Ausland, anderer Kanton).Diese Personen entrichten die Steuer nur auf dem im betreffenden Steuergebiet gelegenen Vermögen, aber zum Steuersatz, der für ihr gesamtes steuerbares Vermögen anwendbar ist (es findet eine Steuerausscheidung statt). Die beschränkte Steuerpflicht beginnt und endet mit dem Zustandekommen bzw. mit der Aufgabe der wirtschaftlichen Beziehung zum betreffenden Steuergebiet (z.B. mit dem Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft im betreffenden Kanton).Ein Nutzniessungsvermögen wird im Rahmen der Vermögenssteuer Schweiz entsprechend dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dem Nutzniesser zugerechnet.

Vermögenssteuer Schweiz und Familienbesteuerung – Besonderheit

Wie für die Einkommenssteuer gilt auch für die Vermögenssteuer Schweiz das Prinzip der Familienbesteuerung. Die Familie gilt als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft und wird entsprechend als Einheit gemeinsam besteuert, wobei die Ehegatten gleichberechtigt sind. Dies bedeutet, dass
  • die Vermögen beider Ehegatten zusammengerechnet werden
  • das Vermögen minderjähriger Kinder dem Inhaber der elterlichen Sorge zugerechnet wird
  • die Ehegatten die Verfahrensrechte und -pflichten gemeinsam ausüben.
Dem Postulat einer steuerlichen Entlastung der Ehepaare tragen die meisten Kantone insofern Rechnung, als sie einen besonderen Verheiratetenabzug gewähren.

Vermögenssteuer Schweiz – Grundsätzliches zum Steuerobjekt

Die Vermögenssteuer Schweiz wird auf der Gesamtheit der dem Steuerpflichtigen zustehenden unbeweglichen und beweglichen Aktiven, der geldwerten Rechte, der Forderungen sowie der Beteiligungen erhoben. Sie ist als Gesamtvermögenssteuer konzipiert.Vom gesamten Bruttovermögen können im Rahmen der jeweiligen kantonalen Bestimmungen die Schulden abgezogen werden. Der Vermögenssteuer Schweiz unterliegt also nur das Reinvermögen. 

Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

28.06.2012
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht. Gleichzeitig wurden thematische Karten und Grafiken veröffentlicht, welche die Steuerbelastung für natürliche Personen in allen Gemeinden der Schweiz zeigen und vergleichen.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2011 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiese, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

LU - Budget besser als befürchtet. Steuerfuss soll darum nur um 1/20 erhöht werden

30.01.2012
Anfang November hatte der Regierungsrat des Kantons Luzern dem Kantonsrat für das Jahr 2012 noch eine [intlink id="lu-regierungsrat-will-steuern-2012-temporar-erhohen" type="post"]Erhöhung des Steuerfusses um 1/10 einer Einheit[/intlink] beantragt. Nun wurde der Voranschlag überarbeitet.Im neuen Voranschlag sieht der Regierungsrat nur noch Erhöhungsbedarf im Umfang von 1/20-Einheit.

Hauptgrund für Entlastung: Ausschüttung der Nationalbank

Hauptgrund dafür, dass die Steuererhöhung, die übrigens bloss temporärer Natur sein soll (der Regierungsrat spricht davon, die Steuern dann bereits 2015 wieder senken zu wollen), nun weniger hoch ausfällt als zuerst prognostiziert, dürfte die von der SNB kommunizierte Ausschüttung an die Kantone im Umfang von 1 Mia. CHF. Dieses Geld (für den Kanton Luzern bedeutet das 31.7 Mio. CHF Mehreinnahmen) war nicht erwartet worden.Die Budgetberatung im Kantonsrat findet voraussichtlich in der März-Session statt. 

Liegenschaftssteuer

03.01.2012
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Liegenschaftssteuer veröffentlicht. Das Dossier befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2012.Die Liegenschaftssteuer ist eine kantonale oder kommunale Steuer. Die Kantone ZH, SZ, GL, ZG, SO und BL verzichten auf die Erhebung einer Liegenschaftssteuer, ebenso der Bund.

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