Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit tritt auf den 1.1.2025 in Kraft
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit wird die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten.