Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat die Botschaft zum neuten Nachtrag zum Steuergesetz und den Verordnungstext zum neunten Nachtrag der Steuerverordnung vorgelegt.
Geplante Änderungen St. Galler Steuergesetz
Die vom Regierungsrat vorgestellte Botschaft enthält primär Änderungen, die auf Grund zwingender Bestimmungen des StHG sowie auf Grund vonaktuelleren Bundesgerichtsurteilen ins kantonale Steuerrecht überführt werden sollen.Insbesondere werden in folgenden Bereichen Änderungen vorgenommen:
- Zuwendungen an politische Parteien / Parteispenden
- Mitarbeiterbeteiligungen / Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
- Feuerwehrsold
- Kinderbetreuungskostenabzug
- Konzessionierte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen
- Steuerausscheidung (Präzisierung auf Grund der Rechtsprechung des BGer, wonach Ausscheidungsverluste möglichst zu vermeiden sind)
- Halbsatzbesteuerung von Gewinnausschüttungen (Aufhebung der Einschränkung auf einen «Sitz in der Schweiz» auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides)
- Grundstückgewinnsteuer von ausserkantonalen Liegenschaftenhändlern (Aufhebung der Sonderbestimmung auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides)
- Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer (Streichung der Voraussetzung «mit gleicher Funktion» im Bereiche der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides)
Weitere Änderungen ergeben sich im Bereich des Steuerstrafverfahrens und es werden einige formale «Entrümpelungsmassnahmen» ergriffen.
Änderungen St. Galler Steuerverordnung
Die vom Regierungsrat beschlossenen Verordnungsänderungen betreffen:
- den Anteil des katholischen Konfessionsteils
- die Aufwandbesteuerung
- die Berufskosten nebenamtlicher Behördenmitglieder
- die Liquidationsgewinne und
- die Grundaufwandentschädigung der Gemeinden.
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