SH: Neue bzw. geänderte kantonale Gesetzgebung ab 1. Januar 2022
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Die Steuergesetzrevision 2022 soll den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken und die Standortattraktivität erhöhen. Damit soll der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld rücken. Einerseits sollen dazu die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich erhöht, anderseits Unternehmensgewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen gestaffelt gesenkt werden. Die Gemeinden sollen für die daraus resultierenden Steuerausfälle mit Kompensationszahlungen durch den Kanton entschädigt werden. Diese Zahlungen an die Gemeinden sollen (dies eine Änderung zur ersten Beratung) um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken höher ausfallen. So soll verhindert werden, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickeln sollten: Über alle Gemeinden betrachtet nehmen die Steuereinnahmen ab 2023 jedes Jahr zu.