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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Obwalden

OW - Erbschaftssteuer soll abgeschafft werden

10.08.2015
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden will die attraktiven Rahmenbedingungen im Steuerbereich weiter konsequent verbessern. Mit der vorgeschlagenen Abschaffung der Erbschaftssteuer sowie Anpassungen bei der Schenkungssteuer soll die nachhaltige Ansiedlung von finanzstarken Personen gefördert werden. Zudem sollen Steuerpflichtige mit hoher Wertschöpfung langfristig im Kanton bleiben.

Ziele der Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2017

Die internationale Steuerpolitik sieht in naher Zukunft unter anderem einen automatischen internationalen Informationsaustausch (AIA) vor, mit welchem das steuerliche Bankgeheimnis im grenzüberschreitenden Verhältnis weitgehend ausgedient haben wird. Aufgrund dieser zunehmenden internationalen Steuertransparenz wird erwartet, dass sich insbesondere ausländische Steuerpflichtige vermehrt an Orten mit attraktiven Steuerregimes niederlassen möchten. Der Regierungsrat sieht deshalb die Chance, mit Anpassungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen weiteren Standortvorteil zu schaffen.

Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision per 1. Januar 2017 dauert bis Ende Oktober 2015. 

OW - Steuergesetzrevision 2016

13.06.2014
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat das Vernehmlassungsverfahren für eine Steuergesetzrevision per 1. Januar 2016 eröffnet.Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat eine Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2016 beschlossen. Es werden dabei zwei separate Nachträge vorgeschlagen.

Erster Nachtrag „Politische Vorlage“

Der erste Nachtrag regelt insbesondere die kantonale Umsetzung der FABI-Vorlage („Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur“), die das Schweizer Stimmvolk im Februar 2014 angenommen hat. Weiter sind steuerpolitische Anliegen enthalten, womit die bisherigen schrittweise vorgenommenen Revisionen im Rahmen der Steu-erstrategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fortgeführt werden. Folgende Änderungen sind geplant:
  • Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)Zur Finanzierung der Mehrausgaben von FABI von jährlich rund 3,5 Millionen Franken, soll analog der Regelung der Direkten Bundessteuer auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern der Abzug für berufsbedingte Fahrkosten auf maximal Fr. 3 000.- begrenzt werden.
  • Erhöhung der Maximalbeträge des Abzugs für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien   Die maximal zulässigen Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (Maximalbeträge) werden für verheiratete Personen auf Fr. 3 500.- (+Fr. 200.-) erhöht.
  • Rücklagen für Forschung und Entwicklung sowie für Betriebsumstellungen und Betriebsumstrukturierungen   Bereits heute können Selbstständigerwerbende und juristische Personen Rücklagen für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge bilden. Diese Bestimmung wird erweitert, indem in Zukunft unter gewissen Bedingungen auch Rücklagen für Betriebsumstellungen und Betriebsumstrukturierungen gewährt werden.
Bei den beiden letzten Anliegen handelt sich um moderate Änderungen, die nur minime resp. keine Steuerausfälle generieren und somit auch finanziell für den Kanton verkraftbar sind. Alle drei Anliegen des ersten Nachtrags bedürfen aber aus Sicht des Regierungsrats einer politischen Diskussion. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb dem Kantonsrat diese Revisionspunkte dem Volk zur Beurteilung vorzulegen (Behördenreferendum).

Zweiter Nachtrag „Politisch neutrale Vorlage“

Mit dem zweiten Nachtrag wird einerseits zwingendes Bundesrecht vollzogen (Bahnreform 2, Steuerbefreiung Feuerwehrsold, Besteuerung Mitarbeiterbeteiligungen, Freigrenze bei Lotteriegewinnen, Besteuerung nach dem Aufwand, Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten). Andererseits erfolgen formelle und administrative Anpassungen.Da dem Kanton Obwalden beim Nachvollzug von übergeordnetem Recht praktisch keine Spielräume zukommen und die übrigen Anpassungen nur marginale Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen haben, empfiehlt der Regierungsrat den zweiten Nachtrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Vernehmlassungsfrist

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. Oktober 2014.

OW - Steuerschätzung von Liegenschaften soll neu geregelt werden

21.08.2013
Für die Steuerpflichtigen des Kantons Obwalden bestehen heute gemäss der neuen Medienmitteilung des Regierungsrates Rechtsungleichheiten zwischen älteren und neueren Gebäuden sowie zwischen älteren und neueren Steuerschätzungen. Der Regierungsrat will deshalb die gesetzlichen Grundlagen besser an die aktuell herrschenden Verhältnisse des Wohn- und Siedlungsbaus anpassen. Zudem sollen die Steuerschätzungen in Zukunft mittels formelmässiger Bewertung und Mitwirkung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat heute eine Vernehmlassung eröffnet.

Letzte Revision Anfang der 80er-Jahre – geänderte Verhältnisse sollen berücksichtigt werden

In den Jahren 1980 bis 1982 fand die letzte Gesamtrevision der Grundstückschätzungen statt. Es wurden zwar seither gewisse Anpassungen zu den Bewertungen vorgenommen, trotzdem berücksichtigen die heutigen rechtlichen Grundlagen gemäss Analyse des Regierungsrates des Kantons Obwalden die aktuell vorherrschenden Verhältnisse des Wohn- und Siedlungsbaus nicht ausreichend. Insbesondere die Verhältnisse bezüglich Ausbaustandard der Wohnungen veränderten sich in den letzten 30 Jahren seit der letzten Gesamtrevision grundlegend.

Ungleichheiten zwischen Alt- und Neuschätungen sowie Alt- und Neugebäuden sollen beseitigt werden

Zudem haben sich seit der letzten rechnerischen Anpassung im Jahre 1995 die Landwerte teilweise verdoppelt. Es bestehen deshalb für die Steuerpflichtigen heute Rechtsungleichheiten zwischen älteren und neueren Gebäuden sowie zwischen älteren und neueren Steuerschätzungen.Hauptziel der Vernehmlassungsvorlage ist es, entsprechende Ungleichheiten künftig zu vermeiden. Diesem Anliegen kann bei nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften mit der Festlegung
  • des Eigenmietwertes für die Grundstückschätzungen bei ca. 70 Prozent der Marktmiete und
  • des Netto-Steuerwertes bei ca. 70 Prozent des Marktwertes
entsprochen werden.Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken soll künftig auf die aktuellste Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes abgestützt werden. Dieses Vorgehen praktizieren heute die meisten anderen Kantone der Schweiz. Im Kanton Obwalden basieren die Steuerschätzungen auf Anleitungen aus dem Jahre 1979.

Formelmässige Bewertung unter Mitwirkung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer

Der Regierungsrat hat sich nach eingehender Analyse verschiedener Methoden zur Neuregelung der Steuerschätzungen für eine formelmässige Bewertung unter Mitwirkung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entschieden. Das Vorgehen sieht wie folgt aus:
  • Die Steuerverwaltung generiert in einem ersten Schritt pro Grundeigentümerin bzw. pro Grundeigentümer ein vorausgefülltes Formular, das Angaben zu Landwert, Gebäudewert, Gebäudekubatur, Baujahr, allfällige Umbau- oder Anbauarbeiten enthält.
  • In einem zweiten Schritt kommt dem Grundeigentümer bzw. der Grundeigentümerin eine Mitwirkungspflicht zu. Das heisst, die auf dem Formular vorausgefüllten Angaben sind zu kontrollieren und allenfalls zu korrigieren sowie die fehlenden Angaben zu ergänzen.
Die formelmässige Bewertung unter Mitwirkung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer überzeugt gemäss Regierung insbesondere aufgrund ihres effizienten, zeitgemässen und kostengünstigen Lösungsansatzes.

Höherer Steuerertrag als Folge

Die Neuregelung der Steuerschätzungen hat finanzielle Mehreinnahmen zur Folge, die dem Kanton sowie den Einwohner- und Kirchgemeinden zu Gute kommen.

Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke

  • Die Eigenmietwerte von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken soll an das Niveau der Direkten Bundessteuer angepasst werden, was höhere Einkommenssteuern von rund 1,1 Mio. Franken generieren würde.
  • Bei den Vermögenssteuern wurden Mehreinnahmen von insgesamt ca. Fr. 975 000.- berechnet.

Landwirtschaftliche Grundstücke

  • Die Vermögenssteuern von landwirtschaftlichen Grundstücken erhöhen sich insgesamt um rund Fr. 48 000.-.
  • Die Steuereinnahmen betreffend Einkommenssteuern von landwirtschaftlichen Grundstücken werden sich in der Summe nicht verändern, können aber im Einzelfall geringe Auswirkungen haben.
  • Der Marktwert von Betriebsleiterwohnungen landwirtschaftlicher Betriebe richtet sich bereits heute nach der Pachtzinsverordnung. Die Berechnung erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors des Ertragswertes, welcher jährlich neu festgelegt wird.
Der Regierungsrat ist das Ansicht, dass die finanziellen Auswirkungen bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern grundsätzlich moderat ausfallen. Da die Neuregelung der Steuerschätzungen die aktuellen Gegebenheiten besser berücksichtigt und somit bestehende Rechtsungleichheiten vermindert, erachtet der Regierungsrat die vorgeschlagenen Revisionspunkte als angemessen.

Inkraftsetzung auf 1.1.2015, Wirksamkeit ab 1.1.2017 angestrebt

Die Vernehmlassung zur Neuregelung der Steuerschätzungen läuft bis 18. Oktober 2013. Der Kantonsrat wird gemäss Planung die Vorlage im Frühling 2014 behandeln, damit die Neuregelung per 1. Januar 2015 umgesetzt werden kann. Die demnach neu ermittelten Werte werden erstmals in der zweiten Steuerperiode nach Inkrafttreten des Gesetzes verwendet, das heisst per 1. Januar 2017.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung des Kantons Obwalden vom 21.8.2013

OW - Regierungsrat legt Steuergesetzrevision 2011 vor

13.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat zuhanden des Kantonsrats eine Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet, die 2011 in Kraft treten soll. Die vorgelegte Vorlage umfasst - mit Ausnahme einiger Präzisierungen des kantonalen Steuergesetzes - primär den Nachvollzug von neuem Bundesrecht (StHG). Der Regierungsrat sieht auf Grund seiner Steuerstrategie allerdings bereits heute eine nächste Steuergesetzrevision 2012.In der vom Regierungsrat vorgelegten Steuergesetzrevision geht es primär um die Umsetzung von eidgenössischem Steuerharmonisierungsrecht. Es handelt sich insbesondere um die Unternehmenssteuerreform II und die Familienbesteuerung. Darüber hinaus werden aber auch die folgenden Punkte ins kantonale Recht überführt:
  • Abschaffung der Dumont-Praxis auch im Kanton Obwalden,
  • Abzug für Zuwendungen an politische Parteien,
  • Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen sowie die Einführung der straflosen Selbstanzeige (kleine Steueramnestie),
Darüber hinaus will der Regierungsrat auf kantonaler Ebene die Steuerpraxis vereinfachen, indem entsprechende Anpassungen und Präzisierungen im Gesetzestext vorgenommen werden.Die Inkraftsetzung ist bereits auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich an seiner Sitzung im September 2010 behandeln. Eine obligatorische Volksabstimmung soll nicht durchgeführt werden.

Obwaldner Steuergesetzrevision 2012 mit grösserer Brisanz

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden blickt im Rahmen der Veröffentlichung der Vorlage zur Steuergesetzrevision 2011 bereits voraus und sieht auf 2012 eine weitere Teilrevision der Steuergesetzrevision vor. Es sollen dabei vor allem auch die mittleren und unteren Einkommen entlastet werden und um weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben, besteht zudem Handlungsbedarf bei der Unternehmensgewinnsteuer. Die Vorlage befindet sich zurzeit in Bearbeitung,eine Volksabstimmung ist im Frühjahr 2011 geplant.Der vorgeschlagene Gesetzestext ist leider im Internet bisher nicht abrufbar.

OW - Regierungsrat sieht trotz Erfolg der Steuerstrategie Handlungsbedarf

31.03.2010
Die Steuerstrategie wirkt gemäss der heutigen Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Obwalden nach wie vor positiv. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Wirkungsbericht verabschiedet. So weist Obwalden Zahlen auf, die sich im kantonalen Vergleich überdurchschnittlich entwickelt haben. Trotz überproportionalem Wachstum ist Handlungsbedarf bei den unteren und mittleren Einkommen sowie bei der Gewinnsteuer gegeben.Gemäss der Beurteilung des Regierungsrats zeigt die kantonale Steuerstrategie weiterhin eine auffällig positive Wirkung. Bei dieser Beurteilung stützt sich der Regierungsrat auf den Wirkungsbericht zur Steuerstrategie. Der Bericht zeigt auf, dass sich die Steuererträge nach wie vor mit steigender Tendenz entwickeln – dies bei den Kantons- und bei den Gemeindesteuern, aber auch bei der direkten Bundesteuer.Auch bezüglich der Einkommensstatistik ist eine positive Entwicklung festzustellen, nämlich eine Verlagerung von den unteren zu den mittleren und höheren Einkommenssegmenten. Das stärkt die Finanzstärke des Kantons und erhöht somit den finanziellen Handlungsspielraum.Überdurchschnittlich zeigen sich auch die Veränderungen bei den volkswirtschaftlichen Kennzahlen. So verzeichnet Obwalden bei den Neueintragungen im Jahr 2009 im Handelsregister als einziger Kanton überhaupt eine Veränderung im zweistelligen Bereich. Bei der Zunahme der Beschäftigten in den Jahren 2005 bis 2008 nimmt Obwalden zusammen mit Zug den vordersten Platz ein. Auch die Bevölkerung ist im vergangenen Jahr gewachsen und weist das grösste prozentuale Wachstum in der Zentralschweiz auf. Diese überdurchschnittliche Entwicklung der volkswirtschaftlichen Kennzahlen erlaubt die Schlussfolgerung, dass sich die Standortattraktivität des Kantons erhöht hat, was wiederum eine Folge der Steuerstrategie ist.Ähnlich gut erscheint die Entwicklung bei den Gemeinden. Das auf Anfang 2009 in Kraft gesetzte Finanzausgleichsgesetz, das der unterschiedlichen Entwicklungsdynamik der Gemeinden Rechnung tragen soll, zeigt bereits nach einem Jahr seine beabsichtigte Wirkung. Die Steuerkraftunterschiede in den Gemeinden haben sich verringert. Alle finanzschwächeren Gemeinden verzeichnen einen Anstieg der Steuerkraft.Trotz der guten Ausganglage zeigt der Bericht auch Handlungsbedarf bezüglich der erfolgreichen Fortführung der Steuerstrategie auf. Es zeigt sich, dass die Steuerpflichtigen mit mittleren und unteren Einkommen im Kanton Obwalden trotz den seit 2005 erfolgten Entlastungen nach wie vor steuerlich höher belastet werden als in den umliegenden Kantonen. Das widerspricht dem strategischen Ziel, bei allen Einkommenssegmenten steuerlich konkurrenzfähig zu sein. Auch muss bei der Unternehmensgewinnsteuer gehandelt werden, wenn der Kanton das Alleinstellungsmerkmal beibehalten will. Um die Steuerstrategie auch weiterhin erfolgreich umsetzen zu können, sind diese Punkte gemäss dem Regierungsrat im Rahmen einer Steuergesetzrevision anzugehen. Dabei handelt es sich um den geplanten zweiten Schritt der Steuerstrategie, der in den unteren und mittleren Steuerbereichen ansetzen will.Als nächstes wird der Wirkungsbericht der zuständigen kantonsrätlichen Kommission sowie den Gemeindevertretern vorgestellt. Vom Bericht nimmt der Kantonsrat an der Aprilsitzung Kenntnis. Die Steuergesetzrevision betreffend Fortführung der Steuerstrategie wird umgehend angegangen. Eine allfällige kantonale Volksabstimmung findet im Jahr 2011 statt.

OW - Straflose Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung und Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen

23.02.2010
Nun hat auch der Kanton Obwalden Informationen zur Steueramnestie in Form der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zur vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen veröffentlicht.Ab 1. Januar 2010 können natürliche und juristische Personen somit auch im Kanton Obwalden bei einer erstmaligen straflosen Selbstanzeige einer Hinterziehung komplett straffrei ausgehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem  wird bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers durch die Erben neu die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.Die entsprechenden Informationen des Kantons Obwalden können Sie direkt unter den folgenden Links herunterladen:

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).