OW - Regierungsrat legt Steuergesetzrevision 2011 vor
13.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat zuhanden des Kantonsrats eine Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet, die 2011 in Kraft treten soll. Die vorgelegte Vorlage umfasst - mit Ausnahme einiger Präzisierungen des kantonalen Steuergesetzes - primär den Nachvollzug von neuem Bundesrecht (StHG). Der Regierungsrat sieht auf Grund seiner Steuerstrategie allerdings bereits heute eine nächste Steuergesetzrevision 2012.In der vom Regierungsrat vorgelegten Steuergesetzrevision geht es primär um die Umsetzung von eidgenössischem Steuerharmonisierungsrecht. Es handelt sich insbesondere um die Unternehmenssteuerreform II und die Familienbesteuerung. Darüber hinaus werden aber auch die folgenden Punkte ins kantonale Recht überführt:
- Abschaffung der Dumont-Praxis auch im Kanton Obwalden,
- Abzug für Zuwendungen an politische Parteien,
- Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen sowie die Einführung der straflosen Selbstanzeige (kleine Steueramnestie),