Der Regierungsrat des Kantons Zug schlägt vor, das Steuergesetz auf 2012 zu revidieren (so genanntes 4. Revisionspaket). Er hat einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben (die Vernehmlassungsfrist läuft bis Oktober). Kernpunkte der geplanten Reform bilden die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II, Entlastungen bei den natürlichen Personen (Ausdehnung Mieterinnen-/Mieterabzug, Eigenmietwert nicht erhöhen, Erhöhung Fremdbetreuungs- und Kinderabzüge, Ausgleich der kalten Progression) und eine gestaffelte Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen.
Steuergesetzrevision 2012 / 4. Revisionspaket im Überblick
Umgesetzt werden neben der
Unternehmenssteuerreform II auch das Bundesgesetz über die Vereinfachung der
Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der
straflosen Selbstanzeige, das
Gaststaatgesetz und das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Zuwendungen an politische Parteien.Das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern führt erstmals auch bei der direkten Bundessteuer einen
Fremdbetreuungskostenabzug ein, allerdings beschränkt auf Kinder bis zum 14. Altersjahr. Aus diesem Grund muss der bestehende kantonale Fremdbetreuungskostenabzug angepasst werden. Gleichzeitig soll er auf CHF 10'000.– erhöht werden. Für Kinder ab dem 15. Altersjahr soll der heutige Kinderabzug um CHF 6'000.– erhöht werden.Neu sollen alle Mieterinnen und Mieter im Kanton Zug von einem
Mieterabzug profitieren können, während im Gegenzug der Eigenmietwert für mindestens weitere 5 Jahre auf dem heutigen Niveau belassen wird (Anmerkung der Redaktion: Beachten Sie hier auch die Vorhaben auf Bundesebene zur Abschaffung des Eigenmietwertes).Bei den natürlichen Personen soll die
kalte Progression künftig
jährlich ausgeglichen werden.Zusätzlich schlägt der Regierungsrat eine
Senkung der Gewinnsteuer in drei Teilschritten vor.
Weitere Informationen zur Steuergesetzrevision 2012 im Kanton Zug
Stand dieser Publikationen: 29.06.2010.
Quelle: Regierungsrat des Kantons Zug