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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort BS

BS - Maximaler Gewinnsteuersatz ab Steuerperiode 2013 bei 20%

13.03.2013
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat mitgeteilt, dass die Bedingungen gemäss StG für die dritte und letzte Teilsenkung der Gewinnsteuer erfüllt hätten.Der maximale Gewinnsteuersatz für ordentlich steuerbare Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt damit ab Steuerperiode 2013 20 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema Gewinnsteuer Basel-Stadt

  • [intlink id="bs-maximale-gewinnsteuer-soll-schrittweise-auf-20-prozent-gesenkt-werden" type="post"]BS - Maximale Gewinnsteuer soll schrittweise auf 20 Prozent gesenkt werden (Newsmeldung vom 18.5.2010)[/intlink]
  • [intlink id="bs-gewinnsteuer-sinkt-tatsachlich" type="post"]BS - Gewinnsteuer sinkt tatsächlich (Newsmeldung vom 28.9.2011)[/intlink]
  • [intlink id="mehrere-kantone-prufen-radikale-steuersenkungen-der-gewinnsteuer-fur-unternehmen" type="post"]Mehrere Kantone prüfen radikale Steuersenkungen der Gewinnsteuer für Unternehmen (Newsmeldung vom 26.10.2012)[/intlink]

BS - Steuerstatistik

22.06.2010
Das statistische Amt des Kantons Basel-Stadt hat die Daten der Steuerveranlagungen erstmals detailliert statistisch ausgewertet. Im Mittelpunkt des Berichts «Steuerstatistik Basel-Stadt» stehen die Auswertung von Reineinkommen und Reinvermögen sowie die Erträge aus Einkommens- und Vermögenssteuer der Natürlichen Personen. Die Auswertungen sollen ab jetzt jährlich aktualisiert werden.

Verwendete Quellen und Auswertungsschwerpunkt der Steuerstatistik Basel-Stadt

Die nun vorliegende Publikation umfasst zahlreiche Auswertungen von Daten, die aus der Steuerveranlagung gewonnen wurden. Den Hauptteil bildet die Ordentliche Veranlagung Natürlicher Personen; in einem weiteren Kapitel wird auch auf die Quellenbesteuerung eingegangen. Verwendet wurden die jeweils aktuell verfügbaren Daten:
  • für die Ordentliche Veranlagung sind dies die Werte des Steuerjahres 2007,
  • für die Quellenbesteuerung jene des Jahres 2008.
Das Hauptaugenmerk der Analysen legt das statistische Amt des Kantons Basel-Stadt auf der räumlichen Auswertung. Wo möglich wurde nach Gemeinde und Wohnviertel oder nach Wohnblock ausgewertet. Zusätzlich wird auf weitere Merkmale wie zum Beispiel Alter, Staatsangehörigkeit oder Familiensituation eingegangen und ein detaillierter Vergleich mit dem Steuerjahr 1997 vorgenommen.

Resultate der Steuerstatistik Basel-Stadt im Überblick

Reineinkommen nach Gemeinde und Wohnviertel

Die Auswertungen nach Gemeinde und Wohnviertel zeigen, dass die Mittelwerte des Reineinkommens pro Veranlagung vor allem in den Wohnvierteln Bruderholz, St. Alban, Altstadt Grossbasel und Vorstädte sowie in den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen recht hoch sind. Das durchschnittliche Reineinkommen im Wohnviertel Bruderholz beträgt pro Veranlagung 113 167 Franken für das Steuerjahr 2007. Danach folgt Bettingen mit einem Wert von 98 078 Franken. Die kleinsten Werte für das Reineinkommen pro Veranlagung werden mit 44 954 Franken im Wohnviertel Klybeck und mit 45 360 Franken im Wohnviertel Rosental verzeichnet.

Steuerertrag pro Quadratmeter im Vergleich

Betrachtet man aber nicht den durchschnittlichen Einkommenssteuerertrag pro Veranlagung, sondern den Ertrag pro Quadratmeter bewohnbare Fläche, erhält man ein anderes Bild. Gesamtkantonal generiert der Kanton Basel-Stadt 84,24 Franken Einkommenssteuer pro Quadratmeter bewohnbare Fläche. Der höchste Wert ergibt sich im Gotthelf mit 142 gefolgt von Matthäus mit 139 Franken pro m2. Die kleinsten Werte ergeben sich in Bettingen mit 29 und Rosental mit 38 Franken pro m2.

Reinvermögen nach Gemeinde und Wohnviertel

Auch beim Mittelwert des Reinvermögens wird der höchste Wert im Wohnviertel Bruderholz verzeichnet. Er beträgt mehr als 2,1 Mio Franken pro Veranlagung. Es folgen Altstadt Grossbasel mit über 1,0 Mio Franken und das Wohnviertel Vorstädte mit über 0,9 Mio Franken. Der tiefste Wert liegt im Wohnviertel Rosental mit 46 130 Franken pro Veranlagung vor.

Steuerbelastung des Reineinkommens im Vergleich

Setzt man die Mittelwerte des Reineinkommens und des Ertrags aus Einkommenssteuer insVerhältnis, erhält man die durchschnittliche prozentuale Steuerbelastung des Reineinkommens. Sie ist in den Wohnvierteln Bruderholz mit 18,7% und Altstadt Grossbasel mit 18,5% am höchsten, in den Wohnvierteln Klybeck mit 11,5% und Kleinhüningen mit 11,7% am tiefsten. Die Steuerbelastung des Reinvermögens ist mit durchschnittlich 0,53% im Wohnviertel St. Alban am höchsten. Der tiefste Wert mit jeweils 0,34% liegt in den Wohnvierteln Klybeck und Kleinhüningen vor.

Weitere Informationen zur Steuerstatistik Basel-Stadt


Quelle: Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

BS - Maximale Gewinnsteuer soll schrittweise auf 20 Prozent gesenkt werden

18.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt unterbreitet dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 20 Prozent gesenkt werden.

Senkung unter Vorbehalt

Vorgesehen ist eine Steuersenkung in mehreren Schritten:
  • In einem ersten Schritt soll der maximale Steuersatz für die Steuerperiode 2011 von bisher 22 auf 21,5 Prozent herabgesetzt werden.
  • Für die anschliessenden drei Steuerjahre erfolgen weitere Reduktionen des Steuersatzes von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Steuerperiode.
  • Diese drei weiteren Teilsenkungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass
    • das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz in den vier Quartalen vor der jeweiligen Steuerperiode zunimmt und
    • die Nettoschuldenquote des Kantons eine bestimmte Limite nicht überschreitet.
    Mit diesen Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat.

Steuerausfälle von 48 Mio sind in Kauf zu nehmen

Pro halben Prozentpunkt Steuersatzreduktion resultieren für den Kanton Steuermindereinnahmen von jeweils 12 Millionen Franken. Somit hat die Gesetzrevision insgesamt Steuerausfälle von jährlich rund 48 Millionen Franken zur Folge. Mit der Gesetzesanpassung soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Kantons Basel-Stadt als Unternehmensstandort weiter erhalten und gestärkt werden. In diesem Zusammenhang beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Keller, SP) betreffend "Freibetrag für die Kapitalsteuer bei den juristischen Personen" als erledigt abzuschreiben.Mit dem seit 2008 wirksamen Steuerpaket wurden bereits Steuersenkungen im Umfang von jährlich rund 150 Millionen Franken für natürliche und juristische Personen beschlossen. Zudem wird aufs Steuerjahr 2011 die Dividendenbesteuerung reduziert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

BS - Vernehmlassungsverfahren über die Steuersenkungen bei den juristischen Personen

17.11.2009
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu weiteren Steuersenkungen bei den juristischen Personen eröffnet.Der maximale Gewinnsteuersatz soll gemäss Vorlage sukzessive auf 20% gesenkt werden. Der erste Teilschritt auf 21.5% erfolgt in der Steuerperiode 2011. Weitere Teilsenkungen um jeweils 0,5 % sollen gestaffelt folgen, sofern die reale Wirtschaftentwicklung und Nettoschuldenquote dies erlauben. Mit dieser Massnahme soll die Attraktivität Basels als Firmenstandort weiter gestärkt werden.

BS - Regierungsrat äussert sich zu Steuerinitiativen

13.11.2009
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat,
  • die kantonale Initiative „Milderung der Vermögenssteuer (Entlastung von Mittelstand und Gewerbe bei der Vermögenssteuer)“ dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die Volksinitiative verlangt eine Verdoppelung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer. Die von der Initiative geforderten Steuerentlastungen wirken sich aber nur für den kleineren Teil der Steuerpflichtigen aus, da heute rund 70 Prozent der Steuerpflichtigen infolge fehlenden Vermögens bzw. darüber liegender Steuerfreibeträge keine Vermögenssteuer entrichten. Eine Annahme der Initiative hätte Steuerausfälle von jährlich 12 Millionen Franken zur Folge. Die Senkung der Vermögenssteuer hat nach Auffassung des Regierungsrates keine hohe Priorität. Weit vordringlicher sind Steuersenkungen bei den juristischen Personen.
  • die kantonale Volksinitiative „Konkurrenzfähige Einkommenssteuern für den Mittelstand im Vergleich zu Baselland (Mittelstandsinitiative)“ dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die Annahme der Initiative hätte Steuerausfälle in der Höhe von jährlich 115 Millionen Franken zur Folge, was für den Kanton nicht tragbar wäre. Diese Steuerausfälle müssten infolge der Schuldenbremse durch entsprechende Ausgabenkürzungen kompensiert werden, was zu einem entsprechenden Leistungsabbau führen würde. Grundsätzlich ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Prioritäten für Steuerentlastungen bei den juristischen Personen zu setzen sind. Eine Annahme der Mittelstandsinitiative würde die Umsetzung einer solchen Vorlage verunmöglichen. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, weniger weit gehende Steuerentlastungsmassnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).

Steuerrechner 2009

21.09.2009
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2009)Bern (2009)
Luzern (2009)Uri (2009)
Schwyz (2009)Obwalden (2009)
Nidwalden (2009)Glarus (2009)
Zug (2009)Freiburg (2009)
Solothurn (2009)Basel-Stadt (2009)
Basel-Land (2009)Schaffhausen (2009)
Appenzell A.Rh. (2009)Appenzell I.Rh. (2009)
St. Gallen (2009)Graubünden (2009)
Aargau (2009)Thurgau (2009)
Tessin (2009)Waadt (2009)
Wallis (2009)Neuenburg (2009)
Genf (2009)Jura (2009)
Direkte Bundessteuer (2009)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV