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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Pauschalsteuer

BL – Pauschalbesteuerung wird wie auch in BS abgeschafft

24.09.2012
Man kann sich fragen, ob der kürzliche [intlink id="bs-pauschalbesteuerung-wird-abgeschafft" type="post"]Entscheid des Baselstädtischen Grossen Rates[/intlink] vor einigen Tagen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen, einen Einfluss auf die gestrige Abstimmung im Kanton Basel-Landschaft gehabt haben mag.Jedenfalls hat das Volk die SP-Initiative «Schutz vor Steuerprivilegien», welche die ersatzlose Abschaffung der Pauschalbesteuerung auch im Kanton Basel-Landschaft forderte, mit 61.5% Ja-Stimmenanteil deutlich angenommen.Der Gegenvorschlag des Regierungsrates, der eine blosse Verschärfung der Kriterien vorsah, wurde verworfen. 

BE – Pauschalbesteuerung wird nicht abgeschafft

24.09.2012
Das Berner Stimmvolk hat gestern – anders als die Stimmbürger im Kanton Basel-Landschaft, die [intlink id="be-initiative-%c2%abfaire-steuern-%e2%80%93-fur-familien%c2%bb-gultig-zustande-gekommen" type="post"]Initiative «Faire Steuern - Für Familien»[/intlink] abgelehnt und für die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung gestimmt.Der Gegenvorschlag des Kantonsparlaments, der – im Einklang mit den Vorschlägen der Steuerdirektorenkonferenz und der Eidg. Räte – die Untergrenze des steuerbaren Einkommens auf CHF 400'000 anhebt und für die Bemessung den siebenfachen Mietwert vorsieht (bei Wohnen im Hotel gilt der dreifache Pensionspreis). 

BS – Pauschalbesteuerung wird abgeschafft

19.09.2012
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat heute beschlossen, dass die Pauschalbesteuerung mit Wirkung ab 2014 abgeschafft werden soll. Damit beschliesst Basel-Stadt als vierter Kanton nach Zürich, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden die Abschaffung der Besteuerung nach dem Aufwand.

Abschaffung Pauschalbesteuerung Basel-Stadt  – nur geringe Auswirkungen

Das Geschäft, das auf einen Vorstoss der SP zurückgeht, aber von der Regierung unterstützt worden ist, ging im Rat mit klarer Mehrheit durch. Die Auswirkungen der Abschauffung auf das Steueraufkommen dürfte gering sein, beträgt das von den 19 pauschalbesteuerten Personen geleistete Steueraufkommen doch mit gut 2.3 Mio CHF nur ca. 0.15% des Gesamt-Steueraufkommens aus.
Quelle: NZZ Online

GR - Teilrevision Steuergesetz 2013 vom Grossen Rat angenommen

31.08.2012
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat die Teilrevision des Steuergesetzes diskutiert und angenommen. Mit der Teilrevision werden primär Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen. Anpassungen finden auch bei der Liegenschaftsbesteuerung und bei der Festsetzung des Steuerfusses bei der Gewinnsteuer statt. Überdies sollen die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des elektronischen Datenverkehrs geschaffen werden.

Teilrevision Steuergesetz Graubünden – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Anpassungen an das Bundessteuerrecht

Es handelt sich mehrheitlich um Anpassungen, welche den Kantonen vom Bund zwingend vorgeschrieben werden:
  • Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen: Die Beteiligung von Mitarbeitenden an einer juristischen Person erfolgt vornehmlich über Aktien oder Optionen. Die Arbeitgeberin bietet diese ihren Mitarbeitern zu einem Vorzugspreis oder unentgeltlich an. Damit soll die Identifikation mit der Unternehmung gesteigert werden. Die Zuteilung von Mitarbeiteraktien oder -optionen stellt Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit dar. Bei allen Mitarbeiterbeteiligungen stellt sich die Frage, wann das Einkommen realisiert wird. Dies wird neu gesetzgeberisch geregelt.
  • Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes: Das Bundesrecht schreibt vor, dass der Sold der Milizfeuerwehrleute steuerfrei ist. Steuerbar bleiben dagegen Pauschalzulagen für Kader sowie Funktionszulagen. In Graubünden gilt dies schon heute. Im Bund ist der steuerfreie Sold auf einen jährlichen Maximalbetrag von Fr. 5‘000.– begrenzt. Der Maximalbetrag für die Kantonssteuer wird ebenfalls auf Fr. 5‘000.– festgelegt. Ein Sold von über Fr. 5‘000.– unterliegt bloss mit dem die Fr. 5‘000.– übersteigenden Betrag der Besteuerung. Es handelt sich um einen Freibetrag.
  • Pauschalbesteuerung: Die Pauschalbesteuerung soll auch in Zukunft beibehalten werden. Der Grosse Rat hat einen Antrag auf Abschaffung der Aufwandbesteuerung mit deutlichem Mehr abgelehnt. Die Steuergerechtigkeit und die Akzeptanz der Aufwandbesteuerung sollen verbessert werden. Das geschieht unter anderem dadurch, dass die minimale Bemessungsgrundlage (= das der Berechnung zugrunde gelegte Einkommen) im Bund auf Fr. 400‘000.– festgelegt werden soll. Die Kantone müssen ebenfalls eine minimale Bemessungsgrundlage festlegen, sind aber in der Bestimmung der Höhe frei. Die Kompetenz, diesen Betrag festzulegen, wird der Regierung übertragen.
  • Besteuerung von Lotteriegewinnen: Jeder einzelne Gewinn bis Fr. 1‘000.– ist steuerfrei und unterliegt auch nicht der Verrechnungssteuer. Der Einsatzkostenabzug beträgt 5% der einzelnen Gewinne bzw. maximal Fr. 5‘000.–. Neben diesem Betrag können keine weiteren Kosten zum Abzug gebracht werden.

Liegenschaftssteuern Graubünden

Im Kanton können die Liegenschaftensteuern heute nicht als Unterhaltskosten in Abzug gebracht werden, im Bund dagegen schon. Um diese unterschiedliche Regelung zwischen Bund und Kanton zu vermeiden, werden die Liegenschaftensteuern auch im Kanton zum Abzug zugelassen.

Grundstückgewinnsteuern Graubünden

Grundstückgewinnsteuern werden heute als Folge des gesetzlichen Pfandrechts vom Käufer vielfach sichergestellt, indem der mutmassliche Steuerbetrag auf ein Sperrkonto oder ein Klientenkonto der Urkundsperson einbezahlt wird. Solche Konten werfen praktisch keine Zinsen ab und verursachen überdies Kosten. Anstelle der Sicherstellung kann der voraussichtlich anfallende Steuerbetrag neu gleich der Kantonalen Steuerverwaltung überwiesen werden. Auf Vorauszahlungen wird ein Zins vergütet, welcher dem Vergütungszins entspricht.

Gewinnsteuer Graubünden

Im geltenden Recht darf die Differenz der Steuerfüsse der Einkommens- und der Gewinnsteuer zehn Prozentpunkte nicht übersteigen. Diese Limite wird mit der Teilrevision aufgehoben. Der Grosse Rat wird dadurch flexibler, indem er in Zukunft über den Steuerfuss – das heisst ohne eine Änderung des Steuergesetzes (Steuersatz/Tarif) – tätig werden kann. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um auf veränderte Verhältnisse in anderen Kantonen rasch und effizient reagieren zu können und die Attraktivität des Unternehmensstandortes Graubünden auch in Zukunft zu erhalten.

Elektronischer Verkehr

Der Kanton rüstet sich weiter für das elektronische Zeitalter und schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit die elektronische Einreichung der Steuererklärung, die elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Daten sowie die elektronische Rechnung/Verfügung auch in Graubünden möglich werden.

Teilrevision Steuergesetz Graubünden – Inkrafttreten

Die Regierung bestimmt das Inkrafttreten der einzelnen Bestimmungen. Mit Ausnahme der Neuerungen über die Aufwandbesteuerung und die Lotteriegewinne wird sie diese Teilrevision per 1. Januar 2013 in Kraft setzen. Vorbehalten bleibt ein allfälliges Referendum.
Quelle: Medienmitteilung der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden

LU - Pauschalbesteuerung wird nicht abgeschafft, aber eingeschränkt

12.03.2012
Im Gegensatz zum Kanton Appenzell Ausserrhoden, der gleichentags die Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen hat, hatte das Luzerner Stimmvolk kein Gehör für die Initiative der Grünen des Kantons Luzern, die ebenfalls eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung forderte. Die Stimmberechtigten unterstützten jedoch einen Gegenvorschlag, der von CVP, FDP und GLP unterstützt worden war und höhere Hürden für die Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung vorsieht. Der Kanton Luzern folgt damit dem Beispiel der KantonenThurgau und St. Gallen.

Eckpunkte der neuen Regelung

Nach den neuen Regeln, die im Kanton Luzern eingeführt werden, beträgt
  • der für die Berechnung der Steuer massgebende Lebensaufwand mindestens das siebenfache des Mietzinses und wenigstens CHF 600'000
  • das steuerbare Mindestvermögen CHF 12 Mio
Gemäss Schätzungen wird damit der Kreis derjenigen, die von den Regeln der Pauschalbesteuerung profitieren, auf wenige Dutzend Personen beschränkt. Das Inkrafttreten will der Regierungsrat in Anlehnung an die momentan diskutierte Bundeslösung beschliessen. 

AR - Stimmvolk für Abschaffung der Pauschalbesteuerung

12.03.2012
Wie zuvor Zürich und Schaffhausen hat sich in der gestrigen Abstimmung auch das Stimmvolk des Kantons Appenzell Ausserrhoden dafür ausgesprochen, die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer abzuschaffen. Die Initiative kam von Seiten der SP.

Auch Gegenvorschlag angenommen

Ein Gegenvorschlag von Regierung und Kantonsrat  wollte bloss die Hürde für die Pauschalbesteuerungen erhöhen und sah ein Mindesteinkommen von CHF 600 000 sowie ein Mindestvermögen von CHF 12 Mio. vor, wollte aber keine Abschaffung. Auch dieser Gegenvorschlag wurde zwar (wenn auch nur knapp) angenommen,  jedoch entschied sich das Stimmvolk in der Stichfrage für die Initiative.Appenzell Ausserrhoden folgt dem Beispiel der Kantone Zürich und Schaffhausen, welche die Pauschalsteuern bereits früher abgeschafft hatten. St. Gallen und Thurgau sprachen sie für die Beibehaltung der Pauschalsteuern aus, erhöhten aber die Steuersätze.

SG - Auch in Zukunft Pauschalbesteuerung

28.11.2011
Der Kanton St. Gallen schafft - schon fast gegen den Trend - die Pauschalbesteuerung nicht ab. Zwar hat das St. Galler Stimmvolk die entsprechende Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung angenommen, jedoch obsiegte der ebenfalls angenommene Gegenvorschlag von Regierung und Parlament im Stichentscheid.

Auswirkungen: Höhere Belastung und härtere Bedingungen für Pauschalbesteuerte

Ab 2012 wird das steuerbare Einkommen gemäss Gegenvorschlag wenigstens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder des Eigenmietwerts betragen (heute das Fünffache), mindestens aber 600'000 Franken. Das steuerbare Vermögen soll dem Zwanzigfachen des Einkommens entsprechen, also im Minimum zwölf Millionen Franken.

SH - Abschaffung der Pauschalbesteuerung bereits auf Anfang 2012

18.10.2011
Am vergangenen 25. September hat das Stimmvolk des Kantons Schaffhausen der Volksinitiative «Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» zugestimmt. Die Initiative wird, wie der Regierungsrtat des Kantons Schaffhausen heute mitteilt, bereits auf Anfang 2012 umgesetzt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. 

SH - Pauschalbesteuerung wird abgeschafft (mit Kurzkommentar)

26.09.2011
Das Schaffhauser Stimmvolk hat am Wochenende an der Urne beschlossen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Schaffhausen folgt damit dem Kanton Zürich, der die Besteuerung nach dem Aufwand bereits vor einiger Zeit abgeschafft hatte.

Kommentar: Signalwirkung für St. Gallen?

Während im Kanton Schaffhausen nur 5 Ausländische Personen von dieser Besteuerungsart profitieren und damit vom Abstimmungsresultat betroffen sein werden, hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen die ungleich grössere Tragweite. Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen wird am 27. November über eine analoge Initiative abstimmen.Man kann natürlich nur mutmassen, wie gross die Ausstrahlung des Schaffhauser Resultats auf die Stimmung im Kanton St. Gallen ist. Jedoch dürfte in Regierungs- und Kantonsrat, die auch im Kanton St. Gallen die Initiative geschlossen bekämpfen und dem Begehren mittels eines den [intlink id="pauschalbesteuerung-finanzdirektorenkonferenz-schlagt-reformen-vor" type="post"] Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz[/intlink] folgenden Gegenvorschlages den Wind aus den Segeln zu nehmen versuchen, das Resultat aus Schaffhausen nicht gerade freudig aufgenommen worden sein. Auch im Kanton Schaffhausen stand ein entsprechender Gegenvorschlag zur Abstimmung. Dieser wurde zwar ebenfalls angenommen, jedoch entschied sich das Volk in der Stichfrage doch deutlich für die Annahme der Initiative.
Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig

SG - Initiative und Gegenvorschlag zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

31.08.2011
Die im Kanton St. Gallen erhobene Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuervorteilen für ausländische Millionärinnen und Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)», will - analog der Regelung des Kantons Zürich - das Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand für Ausländer nach dem Zuzugsjahr abschaffen.

Kantonsrat will Verschärfung statt Abschaffung

Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen lehnt nun diese Gesetzesinitiative ab und unterbreitet einen Gegenvorschlag, der weitestgehend der Empfehlung der Schweizer Steuerkonferenz folgt. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass bei der Aufwandbesteuerung das steuerbare Einkommen neu
  • wenigstens dem Siebenfachen des (jährlichen) Mietzinses oder des Eigenmietwertes bzw.
  • dem Dreifachen des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen muss,
  • wenigstens aber Fr. 600 000.–.
Das steuerbare Vermögen soll auf das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt werden, muss also wenigstens 12 Mio. Franken betragen.

Weitere Informationen zum Thema

InitiativbegehrenGegenvorschlag des Kantonsrates
SG