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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort UR

UR - Auch Uri will höheren Aus- und Weiterbildungskostenabzug

07.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten veröffentlicht.Der Regierungsrat schliesst sich der Meinung des Kantons Thurgau an, wonach die Maximalgrenze neu bei CHF 12'000 festgelegt werden solle und nicht wie vom Bundesrat geplant bei CHF 4'000. Die Situation für die aus- und weiterbildungswilligen Steuerpflichtigen würde - so der Regierungsrat des Kantons Uri - ansonsten eher schlechter als besser sein als heute.

Weitere Informationen zum Thema

UR - Totalrevision Steuergesetze per 01.01.2011

10.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri will die heute bestehenden drei Steuergesetze über die direkten Steuern, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern formell zu einem Rechtserlass zusammenführen und übergeordnetes Bundesrecht übernehmen. Materielle Schwerpunkte der Totalrevision bilden Steuerentlastungen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und bei der Gewinnsteuer für juristische Personen. Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch lineare Steuersätze zu ersetzen.Die Vernehmlassungsantworten zeigen, dass die Vorlage mehrheitlich als positiv angesehen wird. Der Regierungsrat schlägt im Rahmen der Steuerstrategie 2010 verschiedene materielle Massnahmen für eine reduzierte Steuerbelastung vor. Dabei sind nebst mehreren Steuersenkungen auch geringfügige Anpassungen mit Steuermehrbelastungen vorgesehen.

Materielle Schwerpunkte der Steuervorlage

Steuergesetz Uri - Vorgesehene Änderungen für natürliche Personen

  • Es ist eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 Prozent auf 15,2 Prozent vorgesehen.
  • Zusätzlich sollen die Grundstückeigentümer steuerlich entlastet werden, indem der steuerbare Eigenmietwert neu auf 75 Prozent der Marktmiete festgelegt wird.
  • Der Vermögenssteuersatz soll von 2,6 auf 2,1 Promille sinken.
  • Der Sozialabzug soll beim Vermögen für Verheiratete von 160'000 auf 180'000 Franken und für Alleinstehende von 80'000 auf 90'000 erhöht werden.
  • Zudem ist bei der Besteuerung von Dividendeneinkünften (Dividendenbesteuerung) eine Anpassung an die gesetzliche Bestimmung der direkten Bundessteuer vorgesehen.
  • Schliesslich soll die bisherige steuerliche Besserstellung der Konkubinatspaare gegenüber den Ehepaaren beseitigt werden (Beseitigung der Heiratsstrafe).

Steuergesetz Uri - Vorgesehene Änderungen für juristische Personen

  • Der Gewinnsteuersatz bei den juristischen Personen soll von insgesamt 10,4 auf 9,4 Prozent sinken.
  • Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen.

Steuergesetz Uri - Weiter vorgesehene Änderungen

  • Der progressive Steuertarif der Grundstückgewinnsteuer soll durch einen linearen Steuersatz ersetzt werden. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, den Steuerfreibetrag von 7'000 auf 10'000 Franken zu erhöhen.
  • Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer will der Regierungsrat den progressiven Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzen und gleichzeitig den Steuerfreibetrag von 5'000 auf 15'000 Franken erhöhen. Zudem sollen Stiefkinder in steuerlicher Hinsicht den direkten Nachkommen und die Konkubinatspaare den Ehepaaren gleichgestellt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Landrat soll in der Sommersession am 30. Juni 2010 über die Totalrevision befinden. Die Volksabstimmung ist für den 26. September 2010 vorgesehen.

Weitere Informationen zur Totalrevision der Steuergesetze des Kantons Uri


Quelle: Regierungsrat des Kantons URI

UR - Steuerbelastung in den Kantonshauptorten

22.02.2010
Uri hat die Steuerbelastung im 2009 mit der Einführung der linearen Steuertarife (Flat Rate Tax) und den hohen Sozialabzügen für die natürlichen Personen erheblich reduziert. Dies bestätigt eine Studie der KPMG, welche im August 2009 publiziert wurde. Danach nimmt Uri im schweizweiten Ranking den vierten Platz ein und zählt zur "Swiss Top Group".
Quelle: Medienmitteilung Finanzdirektion Uri

UR - Regierungsrat für Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung

17.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) veröffentlicht.Der Regierungsrat anerkennt seiner Antwort, dass der Systemwechsel wesentliche Problembereiche der heutigen Eigenmietwertbesteuerung (Eigenmietwertermittlung, Mitnahmeeffekte, Verschuldungsgrad) beseitige und zudem eine wesentliche Vereinfachung für die Eigenheimbesitzer bei der Steuerdeklaration zur Folge habe.In einer Gesamtbetrachtung überwögen die Vorteile des Systemwechsels, so dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats grundsätzlich begrüsst werde.

Vorbehalte

Allerdings erfolgt die Zustimmung zum Systemwechsel seitens der Regierung des Kantons Uri nicht vorbehaltlos. Damit politisch eine mehrheitsfähige Lösung präsentiert werden könne, müssten neue Lösungen gefunden werden, um die Nachteile für die Neuerwerber zu beseitigen und die Steuerausfälle der Zweitliegenschaftskantone angemessen zu kompensieren. Dabei sei das Rechtsgleichheitsgebot zwischen den Mietern und den Wohneigentümern entsprechend zu berücksichtigen.Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat den Systemwechsel weiterzuverfolgen, um diesen als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV zu präsentieren. Allerdings wird eine umfassende Überarbeitung der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen empfohlen, um die Ziele zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung und eine politisch mehrheitsfähige Lösung zu erzielen.Zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons Uri zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümewerbandes Schweiz (HEV).

UR - Aufhebung der «Dumont-Praxis» ab Steuerperiode 2010

22.12.2009
Ab 1. Januar 2010 können die in den ersten fünf Jahren nach Erwerb einer Liegenschaft anfallenden Instandstellungskosten bei den Kantons- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden.Die sogenannte «Dumont-Praxis» wird abgeschafft.  Die «Dumont-Praxis» besagt, dass Instandstellungskosten für eine vernachlässigte Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb steuerlich nicht abgezogen werden können. Die Hauseigentümer konnten in diesem Zeitraum von fünf Jahren nur einen beschränkten Anteil an Gebäudeunterhaltskosten in Abzug bringen.  Das eidgenössische Parlament hat diese «Dumont-Praxis» bei der direkten Bundessteuer auf den 1. Januar 2010 abgeschafft und den Kantonen eine Übergangsfrist zur Abschaffung von zwei Jahren eingeräumt.

UR - Neuerungen bezüglich Prämienverbilligung

15.12.2009
Für die Urner Bevölkerung stehen auch im kommenden Jahr wiederum 15 Millionen Franken für Prämienverbilligungen zur Verfügung. Dies teilt die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri mit. Wer einen Beitrag erhält, wird nach wie vor aufgrund der Steuerdaten ermittelt. Neu wird jedoch nicht mehr das steuerbare Einkommen übernommen, sondern eine eigene Berechnung durchgeführt.

Wieso eine neue Methode?

Diese neue Methode ist aufgrund der Steuergesetzrevision notwendig. Zudem bildet sie die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Antragsteller besser ab. Zur Ermittlung der individuellen finanziellen Verhältnisse für die Prämienverbilligung wurde bisher auf das steuerbare Einkommen und Vermögen abgestellt. Ab 2010 wird dies nicht mehr möglich sein. Denn mit den jüngsten kantonalen Steuergesetzrevisionen wird ein grosser Teil der Bevölkerung steuerlich entlastet. Hohe Freibeträge und Sozialabzüge sowie lineare Steuersätze entlasten alle natürlichen Personen, vor allem aber Personen mit niedrigen Einkommen und Familien. Dadurch sinken die steuerbaren Einkommen und Vermögen. Dies hat andererseits zur Folge, dass bei der Prämienverbilligung Anpassungen vorgenommen werden müssen, um in diesem Bereich unerwünschte sozialpolitische und finanzielle Auswirkungen zu verhindern.

Verbesserte finanzielle Gerechtigkeit

Gleichzeitig wird mit einer differenzierteren Berechnung versucht, die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Antragsteller besser erfassen zu können. Um den administrativen Aufwand auch künftig tief zu halten, werden weiterhin die bereits vorhandenen Steuerdaten verwendet. Insgesamt soll die neue Berechnungsmethode zu einer verbesserten Gerechtigkeit bei der Verteilung der Prämienverbilligungen im Kanton Uri führen.Ab 2010 wird der Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund der anrechenbaren Richtprämien und des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen) berechnet. Das PV-Einkommen wird neu aus dem Zwischentotal der Einkünfte (gemäss Ziffer 6 der Steuererklärung) sowie verschiedener Steuerabzüge ermittelt. Das ergibt die massgebenden Nettoeinkünfte, zu denen wie bisher ein Anteil des steuerbaren Vermögens hinzugezählt wird. Mit dem daraus resultierenden Prämienverbilligungseinkommen wird die eigentliche Prämienverbilligung nach dem herkömmlichen Schema berechnet.

Steuerungsgrössen 2010

Der Regierungsrat hat die Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung im Jahr 2010 festgelegt. Dabei hat er aufgrund der steigenden Krankenkassenprämien die anrechenbaren Richtprämien auf das Niveau des günstigsten Versicherers angehoben.
  • Für Erwachsene sind dies 2'800 Franken,
  • für junge Erwachsene bis 25 Jahre 2'150 Franken und
  • für Kinder und Jugendliche 700 Franken.
Der Selbstbehalt für das Jahr 2010 wird von 9 auf 8 Prozent gesenkt. Unverändert bei 15 Prozent bleibt der anrechenbare Anteil des steuerbaren Vermögens. Die Obergrenze des mittleren Prämienverbilligungseinkommens wird von 70'000 Franken auf 100'000 Franken erhöht. Bis zu diesem Betrag werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligt.

15 Millionen für Urner Bevölkerung

Auch im kommenden Jahr stehen für die Prämienverbilligung im Kanton Uri 15 Millionen Franken zur Verfügung. Zusätzlich zum Bundesbeitrag muss der Kanton Uri aus eigenen Mitteln die Summe von 6,1 Millionen Franken beitragen. Mit der neuen Berechnungsmethode und den festgelegten Steuerungsgrössen soll erreicht werden, dass mehr Personen im so genannten Mittelstand einen Verbilligungsbeitrag für die Krankenkassenprämien erhalten. Insgesamt lassen die Modellrechnungen der Gesundheitsdirektion erwarten, dass rund 47 Prozent der Urner Bevölkerung einen Beitrag an die Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung erhalten werden.

Versand der Formulare Ende Februar

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird das Amt für Gesundheit persönlich adressierte Antragsformulare versenden. Ein solches Formular erhalten alle Steuerpflichtigen, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Steuerdaten voraussichtlich einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben werden. Der Versand der Antragsformulare erfolgt Ende Februar 2010.

Wozu Prämienverbilligung?

Seit dem 1. Januar 1996 ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Alle Versicherten bezahlen für die Krankenpflege-Grundversicherung eine so genannte "Kopfprämie". Diese Prämie wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen erhoben. Für den sozialpolitischen Ausgleich dieser Kopfprämie sorgt die individuelle Prämienverbilligung des Kantons. Sie soll im Sinne des Bundesrechts an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ausgerichtet werden.

Weitere Informationen

Der Kanton uri stellt zum Thema Erläuterende Tabellen zur Verfügung.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Uri

UR - Totalrevision der Steuergesetze per 1.1.2011

04.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Uri eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Urner Steuergesetze.

Ziel 1: Zusammenführung

Er schlägt das Zusammenführen des Steuergesetzes über die direkten Steuern, des Grundstückgewinnsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu einem Rechtserlass vor.

Ziel 2: Entlastung

Die Schwerpunkte der Vorlage bilden Steuerentlastungen
  • bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und
  • bei der Gewinnsteuer für juristische Personen.
Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch proportionale Steuersätze zu ersetzen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die neue Bundesgesetzgebung.Mit dieser Vorlage sieht der Regierungsrat seine bisherige Steuerstrategie konsequent umgesetzt. Nach Berücksichtigung der Steuermehrerträge infolge der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke beträgt der jährliche Steuerausfall für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen bzw. deren Kirchgemeinden nach seiner Berechnung insgesamt rund 2.7 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung der Standeskanzlei Uri

Steuerrechner 2009

21.09.2009
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
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Erklärungen der ESTV zum Vorgehen Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV