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Artikel mit Schlagwort AI

Automatischer Informationsaustausch Schweiz-EU

19.03.2015
Die Schweiz und die EU haben ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Die Schweiz und die 28 EU-Länder beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden. Mit der Umsetzung des globalen Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Ersatz für Zinsbesteuerungsabkommen

Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Das AIA-Abkommen ist reziprok, das heisst die EU-Mitgliedländer übernehmen beim Austausch von Kontoinformationen gegenüber der Schweiz die gleichen Verpflichtungen wie umgekehrt. Vom bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen wurde die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernommen.

Inkrafttreten per 1.1.2017 angestrebt

Das Abkommen wird ergänzt durch eine gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, dass ein Inkrafttreten des Abkommens am 1. Januar 2017 angestrebt wird. Dies entspricht der Erklärung des Bundesrates vom Herbst 2014 an den Präsidenten des Global Forum, wonach die schweizerische Regierung beabsichtige, den AIA 2017 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 einzuführen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt.Das Abkommen entspricht dem vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Verhandlungsmandat. Eine formelle Verknüpfung mit anderen Steuer- und Finanzfragen ist bei der Einführung des globalen Standards nicht möglich. Hingegen hat die EU-Kommission ihre Mitgliedländer auf die Bedeutung und deren eigenes Interesse an einer Vergangenheitsregularisierung vorgängig zur Einführung des AIA hingewiesen. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren Regularisierungsprogramme lanciert oder verstärkt weiter geführt. Als Beispiel kann die straflose Selbstanzeige in Deutschland genannt werden. Nachdem am 23. Februar 2015 mit Italien eine Einigung in Steuerfragen unterzeichnet werden konnte, kann die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und den wichtigsten EU-Mitgliedstaaten als weitgehend gelöst betrachtet werden.

Genehmigung der Räte nötig – fakultatives Referendum

Die Unterzeichnung soll in den kommenden Wochen erfolgen. In der Schweiz wird das Abkommen danach den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Inkrafttreten des Abkommens 2017 steht unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und in der EU bis dahin abgeschlossen sind.Gemäss Verhandlungsmandat des Bundesrates strebt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch neben der EU auch mit den USA und weiteren Ländern an. Entsprechende Verhandlungen laufen. Mit Australien konnte am 3. März 2015 eine erste Vereinbarung unterzeichnet werden.

Automatischer Informationsaustausch mit Australien

03.03.2015
Die Schweiz und Australien haben in Canberra eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen unterzeichnet. Es handelt sich um die erste Erklärung dieser Art, welche die Schweiz mit einem Partnerstaat abschliesst. Die Schweiz und Australien beabsichtigen ihrer Verpflichtung gegenüber dem Global Forum entsprechend, die Daten ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Staaten die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Die von der Schweiz und Australien unterzeichnete Erklärung erfüllt die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat. Neben der EU und den USA betreffen die Verhandlungen in einer ersten Phase einzelne weitere Länder, mit denen enge Wirtschaftsbeziehungen bestehen und die ihren Steuerpflichtigen hinlängliche Möglichkeiten zur Regularisierung bieten. Australien entspricht diesem Profil.Rechtlich gesehen werden die beiden Staaten den automatischen Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) vornehmen. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Anlässlich des Global Forum vom vergangenen Oktober in Berlin haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und dem ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.Die gemeinsame Erklärung hält fest, dass beide Parteien die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend erachten. Des Weiteren hat Australien ein Regulierungsverfahren für seine Steuer­pflichtigen bereitgestellt. Schliesslich hat sich Australien auch zu Gesprächen über eine Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister bereiterklärt.Nach dieser Unterzeichnung wird das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung des automatischen Informationsaus­tauschs in Steuersachen mit Australien vorbereiten. Der entsprechende Bundesbeschluss wird den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

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21.09.2009
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Quelle: EStV