BL - Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer
Heute werden die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern im Kanton Basel-Landschaft noch von den Bezirksschreibereien veranlagt und dann zur Kontrolle und zur Eröffnung der Steuer an die Steuerverwaltung geschickt.Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft will die Veranlagung der Grundstückgewinnstuer und der Handänderungssteuern nun der kantonalen Steuerverwaltung übertragen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Eine entsprechende Vorlage zur Anpassung des Steuergesetzes und des Dekrets zum Steuergesetz hat die Regierung heute an den Landrat überwiesen.