Auch per 1. Januar 2022 kein Ausgleich der kalten Progression
15.06.2021
Die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer werden im Kanton Zürich auch für die nächsten zwei Jahre nicht der Teuerung angepasst. Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression auf Anfang 2012 war die Teuerung negativ. Diese wird gemäss Steuergesetz nicht ausgeglichen.