Verlustverrechnung für Unternehmen soll auf 10 Jahre ausgedehnt werden
Nach dem Willen des Schweizerischen Parlaments (Motion 21.3001) soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich auch von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.