Bundesgesetz über elektronische Verfahren: Gestaffeltes Inkrafttreten ab 1.1.2022
02.11.2021
Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich gestaffelt in Kraft zu setzen. Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich ist ein Mantelerlass und regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Unter anderem ermächtigt es den Bundesrat, die Unternehmen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV verpflichten zu können. Zudem verpflichtet es die Kantone, neben dem schriftlichen Verfahren, auch ein elektronisches vorzusehen. Ferner regelt es einheitliche Datenformate bei der Steuererklärung und ermöglicht die Verwendung der AHV-Nummer durch den Versicherer bei der Meldung von Versicherungsleistungen.