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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort 1.1.2023

Verrechnungssteuer: Änderungen beim Meldeverfahren im Konzern

03.05.2022

Bei der Verrechnungssteuer soll das Meldeverfahren im Konzern neu ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent und für alle juristische Personen möglich sein, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Weiter wird die in internationalen Verhältnissen einzuholende Bewilligung fünf statt drei Jahre gelten. Anlässlich seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 hat der Bundesrat die Änderungen verabschiedet, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Bundesgesetz über elektronische Verfahren: Gestaffeltes Inkrafttreten ab 1.1.2022

02.11.2021

Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich gestaffelt in Kraft zu setzen. Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich ist ein Mantelerlass und regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Unter anderem ermächtigt es den Bundesrat, die Unternehmen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV verpflichten zu können. Zudem verpflichtet es die Kantone, neben dem schriftlichen Verfahren, auch ein elektronisches vorzusehen. Ferner regelt es einheitliche Datenformate bei der Steuererklärung und ermöglicht die Verwendung der AHV-Nummer durch den Versicherer bei der Meldung von Versicherungsleistungen.