Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Auch VWA für Senkung des Gewinnsteuertarifs für Unternehmen und höhere Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen im Kanton Aargau

07.06.2021

Die Kommission VWA hat sich an ihrer Sitzung vom 1. Juni 2021 nach der letztjährigen Revision erneut mit dem Steuergesetz befasst. Die anlässlich der letzten Revision geforderte Senkung der Gewinnsteuertarife für Unternehmen sowie die Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen fanden in der Kommission in der 1. Beratung eine solide Zustimmung.

Der Nichteintretensantrag einer Fraktion fand zwar eine gewisse Unterstützung, wurde aber mehrheitlich doch abgelehnt. Diverse Prüfungsanträge wurden gutgeheissen, die Abklärungen zu Alternativvorschlägen respektive weitere Daten in den folgenden Themenbereichen verlangen: eine Kompensation der Steuermindererträge der Gemeinden aufgrund der Erhöhung der Pauschalabzüge, eine Alternative zur Etappierung der Gewinnsteuersenkung, eine detailliertere Sicht auf die Mindererträge der Gemeinden aus der Tarifreduktion oder eine Nichtbefristung der Kompensation der Steuermindereinnahmen der Gemeinden aus der Tarifreduktion der Gewinnsteuern.

Mehrheitlich abgelehnt wurden Anträge zu geänderten Pauschalabzügen und zur Berücksichtigung der Prämienverbilligung. Ebenso wurde abgelehnt, die Gewinnsteuerreduktion ohne Staffelung vorzunehmen. Diese beiden Anträge werden dem Grossen Rat als Minderheitsanträge vorgelegt.

Ein Antrag auf Teilung der Vorlage in zwei separate Schlussanträge auf die 2. Beratung hin fand keine Zustimmung, wurde aber ebenfalls in einen Minderheitsantrag aufgenommen.

Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien

Die Revision sieht vor, dass die Pauschalabzüge erhöht werden sollen, so wie es auch in vielen anderen Kantonen bereits üblich ist:

  • Für verheiratete Personen soll neu ein Abzug von 6'000 Franken anstelle von 4'000 Franken gelten,
  • für alle übrigen Steuerpflichtigen ein Abzug von 3'000 Franken anstelle von 2'000 Franken.

Senkung des Gewinnsteuertarifs für Unternehmen

Ebenso soll mit der Revision die von bürgerlicher Seite lang geforderte Senkung des Unternehmenssteuergewinntarifs umgesetzt werden. Weil es sich bei dieser Frage um eine wichtige steuerpolitische Frage handelt, wurde eine Zusatzanhörung durchgeführt, die vor allem bei den bürgerlichen Parteien grosse Zustimmung erfuhr. Der Regierungsrat schlägt ab dem Jahr 2022 eine gestaffelte Reduktion vor.

Die Gewinnsteuertarifsenkung wird gemäss Prognosen zu Mindereinnahmen des Kantons von 30 Millionen Franken im Jahr 2022 bis 90 Millionen Franken im Jahr 2024 führen. Die Gemeinden werden mit Mindereinnahmen von 14 Millionen Franken im Jahr 2022 bis 42 Millionen Franken im Jahr 2024 zu rechnen haben.

Die Erhöhung der Pauschalabzüge wird zu Mindereinnahmen beim Kanton von 46 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 42 Millionen Franken führen.

Die Vorlage wird im Grossen Rat in der zweiten Junihälfte zum ersten Mal beraten.

Ursprünglich publiziert am
AG