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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

BE/AG/SO - Steuereinahmen aus künftigen Kernkraftwerken

29.01.2010

Im Zusammenhang mit dem Ersatz der heutigen Kernkraftwerke Beznau, Mühleberg und Gösgen haben die Standortkantone der involvierten Energieunternehmen geprüft, wie sich die Steuereinnahmen aus den neuen Anlagen aufteilen lassen. Die Finanzdirektoren der Kantone Aargau, Bern und Solothurn kommen  zum Schluss, dass sie die Arbeiten abbrechen, da sie keine der Lösungen als rechtlich korrekt und politisch akzeptabel beurteilen.Die drei Energiekonzerne Axpo, Alpiq und BKW Energie AG haben beim Bund je ein Rahmenbewilligungsgesuch für den Bau eines Kernkraftwerks eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Zusammenhang mit der Beratung des CO2-Gesetzes mit der Frage des KKW-Ersatzes befasst. Mit Blick auf allenfalls zu bauende Kernkraftwerke hat die Kommission die Standortkantone gebeten, Modelle aufzuzeigen, wie die steuerlichen Mehreinnahmen eines oder allenfalls mehrerer realisierter Kernkraftwerke auf die Standortkantone aufgeteilt werden könnten. Diese Frage drängt sich auf, wenn die Energiekonzerne gemeinsam in eine Anlage investieren.Die kantonalen Steuerverwaltungen der drei heutigen KKW-Standortkantone Aarau, Bern und Solothurn haben Aufteilungsmodelle ausgearbeitet. Sie konnten jedoch kein Modell entwickeln, das von den Finanzdirektoren der drei Kantone als rechtlich korrekt und politisch akzeptabel beurteilt wurde. Die Finanzdirektoren der drei Kantone haben deshalb gemeinsam beschlossen, die Suche nach einer steuerlichen Lösung abzubrechen.Aus Sicht der drei kantonalen Finanzdirektoren ist es nun Sache der beteiligten Energieunternehmen, eine vertragliche Lösung zu finden und sich auf die Reihenfolge bei der Realisierung zu einigen. Die Finanzdirektoren sind bereit, im Rahmen des rechtlichen und politischen Möglichen bei der künftigen Lösungssuche erneut mitzuwirken.

AG BE SO