Bericht zu Reformoptionen bei der Kapital- und Vermögenssteuer veröffentlicht
Es gibt laut einem neuen Bericht des Bundesrates mehrere Gründe, die gegen eine Vermögens- und Kapitalsteuer sprechen. Mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Vermögens- und Kapitalsteuer hin zu ertragsbasierten Steuern könnten diese Nachteile zumindest gemildert werden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht zum Postulat 17.4292 Derder, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 verabschiedet hat.
Das 2019 durch den Nationalrat angenommene Postulat forderte den Bundesrat auf, einen Bericht zu möglichen Steuererleichterungen und deren Konsequenzen bei der Kapital- und Vermögenssteuer von stark wachsenden KMU zu erstellen. Tatsächlich gibt es mehrere Argumente, die gegen eine Vermögens- und Kapitalsteuer sprechen: Bei einer schwachen Ertragslage muss manchmal ein Teil des Vermögens veräussert werden, um die Steuerschuld zu begleichen. Des Weiteren können Über- und Unterbesteuerungen die Folge sein: Wenn die Investition langfristig keine Früchte trägt, war die Steuerbelastung zu hoch. Im Gegenzug können sehr profitable Anlagen im Vergleich zu einer umfassenden Einkommenssteuer unterdurchschnittlich besteuert sein.
Punktuelle Reformmassnahmen
Der Bericht diskutiert fünf punktuelle Reformoptionen bei der Vermögens- und Kapitalsteuer:
- Steueraufschub und Steuerstundung (betrifft beide Steuern): Steuerpflichtige mit ertragsschwachen Anlagen könnten ihre Steuerzahlung aufschieben oder stunden.
- Vergangenheitsorientierte Bewertung bei der Vermögenssteuer: Unternehmensanteile könnten nach ihrem Substanzwert statt z. B. auf Basis eines Marktpreises bewertet werden.
- Vermögenssteuerbremse: Die Vermögenssteuerbelastung könnte in Abhängigkeit der erwirtschafteten Rendite berechnet werden und bei niedriger Verzinsung tiefer ausfallen.
- Fakultative Kapitalsteuer: Im Steuerharmonisierungsgesetz könnte den Kantonen erlaubt werden, gänzlich auf die Erhebung einer Kapitalsteuer zu verzichten.
- Kapitalsteuerbremse: Die Kapitalsteuerbelastung könnte in Abhängigkeit der erwirtschafteten Rendite berechnet werden und bei niedriger Verzinsung tiefer ausfallen.
Tarifentlastungen und Gegenfinanzierung
Punktuelle Massnahmen erhöhen indes die Komplexität des Steuersystems und können zu Abgrenzungsproblemen, Verzerrungen und Fehlanreizen führen. Als Alternative kommen daher auch allgemeine Tarifentlastungen bei diesen Steuern in Betracht. Allgemeine Tarifentlastungen führen jedoch zu spürbaren Mindereinnahmen. Eine Gegenfinanzierung würde vorzugsweise über eine Erhöhung des Teilbesteuerungsmasses bei Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen oder über die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer im Privatvermögen erfolgen, wie der Bericht darlegt. Die beiden Massnahmen zur Gegenfinanzierung liessen sich auch kombinieren, wenn eine weitreichende Tarifentlastung in Erwägung gezogen würde.
Der Bundesrat steht einer Verlagerung des Steueraufkommens von substanzbasierten hin zu ertragsbasierten Steuern grundsätzlich positiv gegenüber. Vermögens- und Kapitalsteuern sind jedoch kantonale Steuern, die Tarifhoheit bei diesen Steuern liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat ist aber bereit, die aus dem Bericht gewonnenen Erkenntnisse in den Bericht zur Erfüllung des Postulats 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» einfliessen zu lassen, sofern dieses Postulat vom Parlament überwiesen wird.