Besteuerung von Seeschifffahrtsunternehmen – Bundesrat schlägt Besteuerung nach Tonnage vor
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen künftig pauschal anhand der Nettoraumzahl (Ladekapazität) besteuert werden können.
Kritik: Tiefere Steuerbelastung sei nicht gerechtfertigt
Die Tonnagesteuer sei international breit akzeptiert, so der Bundesrat. In der Europäischen Union (EU) kennen 21 Länder eine solche Regelung. Der Bundesrat anerkennt, dass die Gewinnermittlung nach Ladekapazität zu einer vergleichsweise tiefen Steuerbelastung für profitable Unternehmen führe. Entsprechende Kritik wurde denn auch gleich nach Veröffentlichung des bundesrätlichen Vorschlages laut.
Bundesrat will Attraktivität für Seeschiffahrtsunternehmen steigern
Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, die Einführung der Tonnagesteuer sei ein Mittel, den Standort Schweiz für Seeschifffahrtsunternehmen attraktiv zu gestalten und demnach gerechtfertigt. Die Vorlage lehnt sich gemäss Bundesrat in zentralen Bereichen an die bestehenden Tonnagesteuerregelungen in der EU an und sei für die Unternehmen freiwillig.
Die Vorlage geht zurück auf einen Auftrag beider Parlamentskammern aus dem Jahr 2016. Die im Frühling 2021 durchgeführte Vernehmlassung zeigte, dass der Vorschlag insgesamt auf positive Resonanz stösst.