Bundesrat: Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltigen Finanzprodukten bringt nichts
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 den Bericht «Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten» gutgeheissen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es nicht zielführend ist, die Transformation zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft über die Abschaffung der Stempelabgaben für nachhaltige Finanzprodukte fördern zu wollen.
Keine Lenkungswirkung absehbar
Die Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltigen Finanzprodukten würde bestehende Unterschiede in der steuerlichen Behandlung eines Finanzierungswegs (z.B. zwischen einer bank- und einer kapitalmarktbasierten Finanzierung) abbauen, während Rechtsungleichheiten bei nicht-umweltfreundlichen Produkten bestehen blieben. Die Steuerersparnis für Privatanleger wäre jedoch sehr bescheiden. Es wäre fraglich, ob überhaupt eine Lenkungswirkung erzielt würde. Die Massnahme würde zudem zu undifferenziert wirken. So wären zum Beispiel Firmenfinanzierungen, die über eine Kapitalerhöhung erfolgen, anders betroffen als solche, die über eine Selbstfinanzierung oder eine Fremdfinanzierung erfolgen. Generell würden von der Abschaffung der Stempelabgaben kleinere Unternehmen auch bei einer klimafreundlichen Ausrichtung der Geschäftspolitik kaum profitieren.
Seit das Postulat 19.3951 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) im Juni 2019 eingereicht worden ist, hat das Parlament zudem die Abschaffung der Emissionsabgabe beschlossen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Ausserdem hat der Bundesrat die Botschaft zur Verrechnungssteuerreform verabschiedet, von der auch umweltfreundliche Unternehmen profitieren würden, wenn auf inländischen Anleihen die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe entfällt. Für einzelne Bestandteile des Prüfauftrags ist die parlamentarische Debatte also bereits lanciert beziehungsweise die Abschaffung im Parlament bereits beschlossen.
Das Anliegen des Postulats, nachhaltige Finanzprodukte zu fördern, wäre zudem nur zu erreichen, wenn Klarheit herrschte, welche Finanzprodukte tatsächlich klimafreundlich sind und nicht nur Nachhaltigkeit vortäuschen («green-washing»). Hierzu hat der Bundesrat im Dezember 2020 das Eidgenössische Finanzdepartement mit Abklärungen beauftragt. Sollten Anpassungen im Finanzmarktrecht notwendig sein, müssten diese erst noch umgesetzt werden.