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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bundesrat will die Besteuerung von Leibrenten flexibilisieren

23.11.2021

Leibrenten werden im aktuellen Zinsumfeld nach Ansicht des Bundesrates zu hoch besteuert. Deshalb hat er nun beschlossen, die Besteuerung flexibel den Anlagebedingungen anzupassen. Die Botschaft über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen geht nun ans Parlament.

Das Problem kurz umrissen

Bei Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert. Im derzeitigen Zinsumfeld entsteht daraus eine Überbesteuerung. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den steuerbaren Ertragsanteil der Leibrenten zu flexibilisieren. Künftig soll bei Leibrentenversicherungen der steuerbare Ertragsanteil der garantierten Rentenleistung mit einer Formel in Abhängigkeit des Höchstzinssatzes der FINMA berechnet werden. Allfällige Überschussleistungen sollen zu 70 Prozent steuerbar sein. Bei Leibrenten und Verpfründungen soll der steuerbare Ertragsanteil neu in Abhängigkeit von der Durchschnittsrendite zehnjähriger Bundesobligationen ermittelt werden.

Zu dieser Änderung hat der Bundesrat von April bis Juli 2020 eine Vernehmlassung durchgeführt. Alle Vernehmlassungsteilnehmenden anerkennen den Handlungsbedarf. Die grosse Mehrheit stimmt der Vorlage grundsätzlich zu.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mehr- oder Mindereinnahmen hängen von den künftigen Anlagebedingungen ab. Für das Jahr 2019 hätten sich gemäss Berechnung der Verwaltung Mindereinnahmen von grob geschätzt 45 Millionen ergeben. Davon wären rund 10 Millionen Franken auf den Bund und rund 35 Millionen Franken auf Kantone und Gemeinden entfallen.

Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» um.

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